Auch wenn du 18 Kilometer Fahrtweg eingespart hast, sind das vermutlich zu wenig. Oder sparst du so auch gleichzeitig eine Stunde Fahrtzeit? Dann kannst du das ruhig so argumentieren und die Umzugskosten Werbungskosten absetzen.

Umzugskosten kannst du auch nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nötig waren. Wenn du sagst, dass ein "Krankheitsbild" vorliegt, weiß ich zwar nicht was du meinst... aber sollte dein gesundheitlicher Zustand einen Umzug befürworten, wäre es also eine außergewöhnliche Belastung.

Ansonsten bleibt nur der Mittelweg als Haushaltsnahe Dienstleistung, sofern du einen Umzugsdienst engagiert und per Überweisung bezahlt hast.

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Eine Steuererklärung lohnt sich bei Dir mit Sicherheit.

2014 und 2016 hast du sicherlich Steuern gezahlt. Also kannst du da auch einiges mit Werbungskosten (deine Fahrtwege hast du ja schon angegeben) rausholen. Überlege, was du sonst noch so für berufsbezogene Kosten hattest: Berufskleidung, ggf. Werkzeug, andere Arbeitsmittel, Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeit etc.

2015 könntest du vielleicht einen Verlustvortrag machen.

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Sind meine hohen Studiengebühren rückwirkend als Verlustvortrag noch möglich und bleibt mir nur noch eine Woche?

Hallo liebe Helfer,

ich möchte wissen, ob ich meine Studienkosten und doppelte Haushaltsführung (die erheblich sind, da im Ausland – ca. 20 000 EUR) noch geltend machen kann. Mein Steuerberater hatte mich nie danach gefragt und ich habe jetzt erst erfahren, dass ich sie per Verlustvortrag hätte nach vorne bewegen können. Folgende Situation:

2006 – 2010 Studiengebühren Erststudium und doppelte Haushaltsführung. Für diese Jahre habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Die Studiengebühren gelten normalerweise als Sonderausgabe, die nur im gleichen Jahr absetzbar sind. Allerdings soll es hierzu nächstes Jahr ein Gerichtsurteil geben, ob es nicht doch Werbungskosten sind, die als Verlust in die nächsten Jahre getragen werden können. Deswegen werde ich hier mit den Steuererklärungen einen Antrag auf einen Vorläufigkeitsvermerk stellen.

2010 – 2011 Studiengebühren des Zweistudiums (Master) und doppelte Haushaltsführung. Hierfür habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Die Gebühren sind Werbungskosten.

2012 Mein erstes Arbeitsjahr als Selbstständige. Steuererklärung mit Steuerberater abgegeben und der Steuerbescheid ist gültig. In diesem Jahr entstand auch ein Verlust, aber dieser steht nicht im Steuerbescheid und es gab auch keinen Verlustbescheid. Es kann also sein, dass hier noch ein Verlust hinzu kommt.

2013 Steuererklärung abgegeben, aber noch keinen Steuerbescheid erhalten, da noch Belege fehlen.

2014 Steuererklärung abgegeben und Steuerbescheid erhalten. Noch eine Woche Einspruchsfrist.

Meine Fragen: Es sollte möglich sein, die Kosten bis 7 Jahre zurück geltend zu machen, also ab 2009. Wie läuft das ab?

Erste Frage: Kann ich für die Steuererklärung 2014 innerhalb der verbleibenden Woche Einspruchsfrist noch den Verlust angeben, auch wenn die vorherigen Steuerklärungen mit dem Verlust noch nicht abgegeben sind?

Zweite Frage: In der einen abgegeben Steuererklärung von 2012 hat mein Steuerberater nicht angegeben, dass noch ein Verlust von den Vorjahren besteht (ich habe für 2009-2011 ja keine Einkommenssteuererklärung abgegeben). Kann ich dann trotzdem in 2013 und 2014 angeben, dass Verluste bestehen?

Dritte Frage: Kann ich erstmal 2014 den Verlust nachtragen (auch wenn 2009-2011 nicht abgegeben sind und 2012 abgegeben aber ohne Verlust) und danach alle vorherigen Steuererklärungen mit den Verlusten abgeben? Oder muss ich jetzt innerhalb einer Woche alle vorherigen abgeben, das heißt Steuererklärungen für 2009-2012 + die Belege für 2013 + den Antrag auf Änderung für 2014?

Vierte Frage: Ich möchte allgemein wissen, ob man Verluste in einer Steuererklärung angeben kann, auch wenn die vorherigen Steuererklärungen noch nicht abgegeben sind (man aber weiß, dass dort Verluste entstanden sind). Weil wenn ich sie nicht abgebe, verfallen diese dann nicht?

Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort. Ich habe ja nur noch eine Woche und hoffe, dass ich das alles hinbekomme!

Herzliche Grüße Constanze

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Da du Verluste 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen kannst, mache noch dieses Jahr eine Steuererklärung für dein Erststudium 2009 - 2010 und dann für dein Zweitstudium 2010 - 2011.

Gib beides als Werbungskosten an. Bei den Kosten für dein Zweitstudium ist das ja legitim. Bei den Kosten fürs Erststudium noch nicht. Daher wirst du für deine Steuererklärungen 2009 und 2010 auch erst einmal einen negativen Steuerbescheid bekommen. Lege gegen diesen Einspruch ein.

Sollte das Gerichtsurteil schließlich gut ausgehen, macht das Finanzamt alles automatisch. Der dir entstandene Verlust wird mit den Einnahmen der nächsten Jahre verrechnet.

Hast du während deines Studiums gearbeitet? Eventuell kann es sein, dass dann gar kein Verlust entstanden ist. Versuche dein Glück.

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Ich würde davon ausgehen, dass die Überweisung erst morgen auf deinem Konto eintrifft. Immerhin steht bei unterschiedlichen Banken meistens ein Werktag zwischen dem Senden und Empfangen von Überweisungen.

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... in der Steuererklärung für 2016. Du kannst Kosten nur für diese Jahre absetzen, in denen du sie bezahlt hast.

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Wie ich das verstehe, hast du automatisch durch Bestellung über amazon Prime ein Prime-Konto eingerichtet. Müsste das nicht erst einmal ein Probemonat sein?

Ich verstehe gerade nicht, wie man ohne amazon-Konto ein Prime-Konto haben kann. Meintest du das so?

Rufe am besten beim amazon-Kundenservice an.

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Ich würde den Teufel noch nicht an die Wand malen. Vor allem Online-Banken haben kostenlose Angebote. Ich bin selber seit 2 Jahren bei der ING DiBa. Damals bin ich gewechselt, als die Sparkasse MOL für ein Jugendkonto 5 Euro monatlich haben wollte. Das fand ich verrückt. Wie kann man von Schülern oder Studenten so eine Gebühr verlangen?!

Ich habe bei meiner jetzigen Bank jedenfalls noch nichts von kommenden Gebühren gehört.

Die Filialbanken werden es immer schwerer haben. Das sieht man ja auch an der Sparkasse, die mit Filialschließungen Löcher stopft.

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Es ändert sich dann nur dein Versichertenstatus von studentisch versichert zur vollen Sozial- und Krankenversicherungspflicht. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse als Vollzeitkraft an und behält die Beiträge für dich ein.

Passe aber auch, dass die Krankenkasse dir nicht doch noch für deine studentische Versicherung monatlich etwas abzieht. Ein Anruf dort genügt, zu erfragen, wie es damit aussieht.

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Wie man seine erste Steuererklärung ausfüllt und abgibt, erklären ziemlich viele Seiten. Du kannst das einmal komplett selber machen, indem du die Formulare (online, Papier oder Elster-Software) selber ausfüllst (kostet nichts, nur Zeit) oder du nutzt die Hilfe vom Lohnsteuerhilfeverein (kostet) oder eines Steuerberaters (kostet sehr viel). Es besteht auch die Möglichkeit, eine Steuersoftware zu kaufen, welche das Ausfüllen der Formulare erleichtern soll.

Ich mache meine Steuererklärungen allerdings selbst. Da ist zwar ein ganzer Sonntag im Eimer, aber es lohnt sich oft. In der Regel bekommt man etwas zurückgezahlt.

Wenn du wirklich so gar nicht weißt, wie du die Formulare ausfüllen musst, helfen dir vielleicht solche Anleitungen hier: https://taxfix.de/anleitungen/

Ansonsten gibt es auch das Elster-Forum. Dort werden auch ständig Fragen alla "Wie trage ich das und das in die Formulare ein?" beantwortet.

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Das Finanzamt sieht deinen Kontostand nicht. Da gibt es kein Problem.

Die Bank kann allerdings bei Unregelmäßigkeiten nachfragen. Das passiert vermutlich bei zu häufigen und überhöhten, regelmäßigen Bareinzahlungen. Wenn sich deine Bank noch nicht bei dir gemeldet hat, ist alles in Butter.

Aber wie du schon in zu anderen Antworten geschrieben hast, dass dieses Geld aus flohmarktähnlichen Geschäften stammt, muss ich dir sagen: regelmäßige, geschäftsmäßige Einkünfte zählen als Einkommen und fallen unter die Einkommensteuerpflicht! Das Finanzamt hat also Interesse an diesem Geld, auch wenn es davon nichts weiß.

Ich würde an deiner Stelle aufpassen.

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Hier pauschal JA, STEUER WIRD FÄLLIG zu sagen, finde ich nicht richtig. Genauso wie NEIN, STEUER WIRD NICHT FÄLLIG.

Generell gilt: wenn du privat unregelmäßig mal etwas auf eBay verkaufst, ist das doch nicht steuerpflichtig. Die Regelmäßigkeit macht das gewerbemäßige. 

Oder bist du selbst Internethändler über ebay? Verkaufst du deinen gebrauchten Laptop vielleicht sogar über dein gewerbliches ebay-Konto? Dann ist eine Abgrenzung (nahezu) unmöglich.

Privat verkaufte Gegenstände müssen nicht steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Summe der Verkäufe im Jahr 600€ unterschreiten. 

Wenn du private Güter kaufst und innerhalb eines Jahres wieder verkaufst, kann das aber steuerlich wichtig sein. Da du aber 3 Jahre wartest, ist das kein Problem.

Anm. Support: Link entfernt

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Da hat einer deiner beiden Arbeitgeber etwas nicht richtig gemacht.

Entweder war es dein alter Arbeitgeber, der einen merkwürdigen Fehler begangen hat

oder 

was wahrscheinlicher ist: dein zweiter Arbeitgeber hat deinen Nebenjob als Haupttätigkeit angegeben. Das passiert, wenn du ihm nicht gesagt hast, dass du schon einen Hauptjob hast. (Ist mir übrigens auch schon einmal passiert, weil ich davon nicht wusste) Es kann aber auch sein, dass er sich verzettelt hat.

Du solltest mit beiden Arbeitgebern reden. Die müssen das beheben. Das geht leider nicht sofort. Mindestens einen Monat wird das bestimmt dauern.

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Die Sache mit der Steuererklärung von Studenten ist ziemlich komplex. Der Staat unterscheidet:

1. in Erstausbildung (Bachelorstudium direkt nach der Schule) 

2. in Weiterbildung (=Zweitausbildung =Zweit-/Folge-/Masterstudium)

Je nachdem kannst du deine Studienkosten nämlich entweder als (1.) Sonderausgaben bis zu 6000€ bei deinem ersten Bachelor 

ODER 

als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe bei deinem Master oder zweiten Bachelor absetzen.

Es gibt aber noch einige andere Varianten:

3. Duales Studium: hier bekommst du Geld von einem Arbeitgeber. Du erzielst mit deinem Studium Geld. Solltest du Lohnsteuer abgezogen bekommen, lohnt sich schon hier ein Absetzen deiner Ausgaben, die du fürs Studium und deine Arbeit im Studium hast - also die Werbungskosten. Eben jene kannst du hier wieder in unbegrenzter Höhe absetzen.

4. Verlustvortrag fürs Erst- sowie Zweitstudium: Einen Verlustvortrag kannst du nur machen, wenn du Werbungskosten angibst. Studenten haben ja bekanntlich mehr Kosten, als sie Einnahmen haben: Semesterbeitrag, Semesterticket, Bibliotheksgebühren, Zweitwohnsitz am Studienort... VS Minijob oder gar Unterhalt von Mama und Papa (also KEIN Einkommen). Momentan wird gerichtlich ausgefochten, ob Erststudenten (und Azubis) ihre Studienkosten (also Ausbildungskosten) nicht auch als Werbungskosten absetzen dürfen. Die Finanzämter finden das nicht so toll. Doch es geht hier um Gleichbehandlung.

Für einen Verlustvortrag gibt man einfach alle Kosten an, die man so hat im Studium (oder eben auf Arbeit). Dann ermittelt das Finanzamt automatisch, dass du einen Verlust hast. Ab da an musst du jedes Jahr eine Steuererklärung machen, bis der Verlust ausgeglichen ist. Das bedeutet für Studenten: schon mit dem ersten Semester eine Steuererklärung machen und die Verluste über die Jahre sammeln. Wenn der erste Job nach dem Studium da ist, werden die Verluste mit dem neuen Einkommen verrechnet. Das spart umheimlich Steuern - vor allem, wenn man als hoch ausgebildeter junger Mensch gleich sehr viel verdient.

Es gibt aber den Haken, dass es noch kein endgültiges Urteil zu der Thematik "Erststudium und Verlustvortrag gibt. Das heißt, man bekommt erst einmal einen negativen Steuerbescheid. Daraufhin sollte man einen Einspruch mit Bezug auf die laufenden Verfahren einlegen. Der Steuerfall wird dann pausiert. Wenn es ein Urteil zugunsten der Studenten gibt, ist dann alles klar. Wenn nicht, hat man auch nichts verloren. ^^

Ich hoffe, ich habe das halbwegs verständlich rübergebracht. Ist schon eine komplexe Sache. Aber das sind Steuerthemen ja immer in Deutschland...

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