Nein. Die haben kein Anrecht. Selbst wenn es ein Testament gebe, stehst du in der Erbfolge auf Platz 1.
Es ändert sich dann nur dein Versichertenstatus von studentisch versichert zur vollen Sozial- und Krankenversicherungspflicht. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse als Vollzeitkraft an und behält die Beiträge für dich ein.
Passe aber auch, dass die Krankenkasse dir nicht doch noch für deine studentische Versicherung monatlich etwas abzieht. Ein Anruf dort genügt, zu erfragen, wie es damit aussieht.
Hier pauschal JA, STEUER WIRD FÄLLIG zu sagen, finde ich nicht richtig. Genauso wie NEIN, STEUER WIRD NICHT FÄLLIG.
Generell gilt: wenn du privat unregelmäßig mal etwas auf eBay verkaufst, ist das doch nicht steuerpflichtig. Die Regelmäßigkeit macht das gewerbemäßige.
Oder bist du selbst Internethändler über ebay? Verkaufst du deinen gebrauchten Laptop vielleicht sogar über dein gewerbliches ebay-Konto? Dann ist eine Abgrenzung (nahezu) unmöglich.
Privat verkaufte Gegenstände müssen nicht steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Summe der Verkäufe im Jahr 600€ unterschreiten.
Wenn du private Güter kaufst und innerhalb eines Jahres wieder verkaufst, kann das aber steuerlich wichtig sein. Da du aber 3 Jahre wartest, ist das kein Problem.
Anm. Support: Link entfernt