Hallo liebe Helfer,
ich möchte wissen, ob ich meine Studienkosten und doppelte Haushaltsführung (die erheblich sind, da im Ausland – ca. 20 000 EUR) noch geltend machen kann. Mein Steuerberater hatte mich nie danach gefragt und ich habe jetzt erst erfahren, dass ich sie per Verlustvortrag hätte nach vorne bewegen können. Folgende Situation:
2006 – 2010 Studiengebühren Erststudium und doppelte Haushaltsführung. Für diese Jahre habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Die Studiengebühren gelten normalerweise als Sonderausgabe, die nur im gleichen Jahr absetzbar sind. Allerdings soll es hierzu nächstes Jahr ein Gerichtsurteil geben, ob es nicht doch Werbungskosten sind, die als Verlust in die nächsten Jahre getragen werden können. Deswegen werde ich hier mit den Steuererklärungen einen Antrag auf einen Vorläufigkeitsvermerk stellen.
2010 – 2011 Studiengebühren des Zweistudiums (Master) und doppelte Haushaltsführung. Hierfür habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Die Gebühren sind Werbungskosten.
2012 Mein erstes Arbeitsjahr als Selbstständige. Steuererklärung mit Steuerberater abgegeben und der Steuerbescheid ist gültig. In diesem Jahr entstand auch ein Verlust, aber dieser steht nicht im Steuerbescheid und es gab auch keinen Verlustbescheid. Es kann also sein, dass hier noch ein Verlust hinzu kommt.
2013 Steuererklärung abgegeben, aber noch keinen Steuerbescheid erhalten, da noch Belege fehlen.
2014 Steuererklärung abgegeben und Steuerbescheid erhalten. Noch eine Woche Einspruchsfrist.
Meine Fragen:
Es sollte möglich sein, die Kosten bis 7 Jahre zurück geltend zu machen, also ab 2009. Wie läuft das ab?
Erste Frage:
Kann ich für die Steuererklärung 2014 innerhalb der verbleibenden Woche Einspruchsfrist noch den Verlust angeben, auch wenn die vorherigen Steuerklärungen mit dem Verlust noch nicht abgegeben sind?
Zweite Frage:
In der einen abgegeben Steuererklärung von 2012 hat mein Steuerberater nicht angegeben, dass noch ein Verlust von den Vorjahren besteht (ich habe für 2009-2011 ja keine Einkommenssteuererklärung abgegeben). Kann ich dann trotzdem in 2013 und 2014 angeben, dass Verluste bestehen?
Dritte Frage:
Kann ich erstmal 2014 den Verlust nachtragen (auch wenn 2009-2011 nicht abgegeben sind und 2012 abgegeben aber ohne Verlust) und danach alle vorherigen Steuererklärungen mit den Verlusten abgeben? Oder muss ich jetzt innerhalb einer Woche alle vorherigen abgeben, das heißt Steuererklärungen für 2009-2012 + die Belege für 2013 + den Antrag auf Änderung für 2014?
Vierte Frage:
Ich möchte allgemein wissen, ob man Verluste in einer Steuererklärung angeben kann, auch wenn die vorherigen Steuererklärungen noch nicht abgegeben sind (man aber weiß, dass dort Verluste entstanden sind). Weil wenn ich sie nicht abgebe, verfallen diese dann nicht?
Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort. Ich habe ja nur noch eine Woche und hoffe, dass ich das alles hinbekomme!
Herzliche Grüße
Constanze