Kann man Riester-Vertrag auf Ehepartner übertragen und zweiten abschließen?
Folgender Fall - Ehefrau riestert derzeit und geht jetzt in Mutterschutz. Wie ist vorzugehen?
- Sollte Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag machen oder kann man den bestehenden übertragen?
- Kann der bestehende vertrag für die Ehefrau liegen bleiben, bekommt sie noch Zulagen?
Wie ist die günstigste Vorgehensweise?
1 Antwort
zu 1: übertragbar ist ein Riestervertrag gar nicht. Man kann nur im Todesfall das Guthaben des Riestervertrag auf einen (ggf. neu abzuschließenden) Riestervertrags des Ehepartners übertragen
zu 2: für jedes Kind werden 3 Jahre als Rentenpflichtversicherungszeiten gewährt und angerechnet. Somit ist die Mutter 3 Jahre weiter unmittelbar riesterfärderfähig und darf weiter riestern. Wichtig ist dass jedoch 4% vom Vorjahresbrutto, mindestens 60€ im Jahr, als Eigenleitung eingezahlt werden, um die Förderung von 154€ + 300€ zu erhalten
Anmerkung: Wenn Du Angestellter/Arbeitnehmer bist, kannst und darfst Du selber auch Riestern. Die Zulagen für das Kind werden aber nur einmal gewährt und normalerweise der Mutter gutgeschrieben.
Wichtig: die Geburt des Kindes dem Riesteranbieter zeitnah mitteilen und den Zulangenantrag anpassen. Zudem darauf achten, dass 4% von Vorjahresbrutto, mindtestens 60€ im Jahr, in den Riestervertrag (weiter) eingezahlt werden