Hallo,
ich bin neu hier und benötige im folgenden Fall Hilfe. Meine Frau hat für unseren Sohn Ende 2004 eine "Lebensversicherung mit dynamischer Anpassung" abgeschlossen. Jetzt fiel uns folgendes auf. 2012 bezahlte Sie ca. 506 Euro, im Todesfall wurden 179,- und im Erlebensfall 233,- Euro gutgeschrieben. Der Rest wurde als Gebühr abgezogen. Unsere Hausbank antwortete auf unsere Anfrage:
"Eine dynamische Erhöhung ist technisch wie ein "Neuabschluss" zu betrachten. Das bedeutet, der erhöhte Betrag wird mit aktuellem Eintrittsalter und Risikoprämie ( es handelt sich ja um eine Versicherung mit Todesfallschutz ) in eine erhöhte Versicherungssumme und Ablaufleistung umgerechnet. Zusätzlich entstehen auch für die dynamische Erhöhung wieder die gleichen Kosten ( Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Ratenzahlungszuschlag )wie im Ursprungsvertrag. Daher kann der zusätzliche Beitrag nicht in voller Höhe in Ablaufleistung umgewandelt werden.
Eine dynamische Erhöhung ist allerdings nicht verpflichtend und kann jederzeit aus dem Vertrag heraus genommen worden. Dieser Vertrag ist allerdings noch von vor 2005 und wird später bei Ablauf komplett steuerfrei ausgezahlt. Daher ist die Dynamik die einzige Möglichkeit einer Erhöhung mit Erhalt der Steuerfreiheit.
Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt aufhellen konnte und stehe Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung."
Meine Frage an alle Leser: Kann man nach 8 Jahren, bzw. nach jeder dynamischen Anpassung, überhaupt erneut Gebühren in dieser Höhe verlangen?!
Infos, Tipps und Ratschläge würden uns sehr helfen. Danke im Voraus.
MfG
ratoma