hat der vermieter dies überhaupt erlaubt? das denke ich eher nicht. die ist aber zwingend notwendig wenn dein wg mitbewohner zusätzlich noch jemand mit bringt.

gezielt darauf ansprechen und mit dem vermieter "drohen" . soll bedeuten, um nicht das bisherige verhältniss noch mehr zu belasten, es noch mal im guten zu versuchen. das sollte er eigendlich einsehen. die letzte möglichkeit hast du nur, in dem du deine nebenkosten entsprechend senken würdest. gesamtnebenkosten geteilt durch drei und fertig. das wird wohl ausreichen.

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Das Haus das wir beziehen ist bezahlt,da würden keine Kosten anfallen.

schuldenfreies haus ist ok. der preis des hauses wär auch in ordnung. aber ich bezweifle das dieses haus in einem vernüntigem zustand ist und in den nächsten jahren keinerlei renovierungen anstehen.

nur eine einliegerwohnung zu kaufen ist nicht zu empfehlen. du musst dir vorher ausrechnen, was du an mieteinanhmen erzielen könntest. vor allem das man die wohnungen überhaupt vermietet bekommt. sonst zahlst du drauf

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im grunde kann ein AG hinsichtlich der arbeitszeit fast alles tun, was einer gewissen notwendigkeit der firma nutzen kann. ausnahmen bestätigen die regel:

Einschränkungen des Weisungsrechts können sich aus Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Weisungen müssen sich also an den Arbeitsvertrag halten. Das dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen, kann auch dann eingeschränkt sein, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich keine Regelung hinsichtlich der Arbeitszeit des Arbeitnehmers enthält.

http://www.palm-bonn.de/weisungsrecht.htm

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alles ist möglich, man nuss dies nur VORHER mit in das testament aufnehmen lassen:

Nach dem Tod des Ehepartners ist der Widerruf des Berliner Testaments nicht mehr möglich. Der überlebende Ehepartner bleibt also an das Testament gebunden und kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Allerdings ist es möglich, im Berliner Testament bestimmte Klauseln einzubinden, z.B. für den Fall, dass der überlebende Partner erneut heiraten sollte.

http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/erbrecht/berliner-testament.html

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