aus eigener erfahrung ein guter gemeinter rat:

registriere dich unter unten stehender internetseite und stell den Heil und Kostenplan zur "versteigerung" ins portal ein. wähle den umkreis nicht zu klein. mindestens 100km. dann werden sich die zahnärzte gegenseitig UNTERBIETEN. also dies läuft genau andersherum. so konten wir schon sehr viel geld sparen.

beispiel: anstatt 600 euro ,konnte ich bei gleicher leistung und identischen materia für nur 217 euro bekommen.

http://www.2te-zahnarztmeinung.de/

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dazu gefunden:

In seinen neusten Entscheidungen scheint der Bundesgerichtshof aber von dem Grundsatz, dass Schwiegerkinder nicht für den Unterhalt der Schwiegereltern aufkommen müssen, abzurücken . Die entsprechenden Entscheidungen sind für den Laien unverständlich und für den Juristen teilweise nicht nachvollziehbar, Einerseits sagt der BGH in diesen Entscheidungen, dass die Schwiegerkinder nicht zum Unterhalt herangezogen werden dürfen, stellt andererseits jedoch auf das Gesamtvermögen und Gesamteinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes und seines Ehegatten ab. Verdient der Ehegatte gut und / oder hat dieser Vermögen, so muss das unterhaltspflichtige Kind (hier die Tochter) aus ihrem unterhalts- und Taschengeldanspruch einen Kostenbeitrag für die Heimunterbringung ihrer Eltern zahlen.

BGH Urteil vom 15. Oktober 2003 Az: XII ZR 122/00

http://www.baczko.de/rechtsinformationen/unterhalt_fuer_eltern/wer_muss_aufkommen/index_ger.html

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das solltest du nicht so einfach hinnehmen bzw. dir gefallen lassen. sollte dein gehalt nicht mehr ausreichen,kann man eine zusätzliche person, einen mitkreditnehmer benennen,der für die bezahlung der raten mit einsteht.

Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, dieser ist sogar vererbbar. Jedoch besteht für die Bausparkasse die Möglichkeit die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise zu verweigern.

http://pada-maklerservice.de/finanzierungen/bauspardarlehen

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hat der vermieter dies überhaupt erlaubt? das denke ich eher nicht. die ist aber zwingend notwendig wenn dein wg mitbewohner zusätzlich noch jemand mit bringt.

gezielt darauf ansprechen und mit dem vermieter "drohen" . soll bedeuten, um nicht das bisherige verhältniss noch mehr zu belasten, es noch mal im guten zu versuchen. das sollte er eigendlich einsehen. die letzte möglichkeit hast du nur, in dem du deine nebenkosten entsprechend senken würdest. gesamtnebenkosten geteilt durch drei und fertig. das wird wohl ausreichen.

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es reicht völlig aus wenn dafür ein dsl anschluss vorhanden ist. alles andere würde ich den oder die mieter erledigen lassen. ausserdem besteht die gefahr, das dir später der dsl vertrag nicht bezahlt wird. der mieter könnte ja behaupten das wäre im mitpreis mit enthalten.

anschluss ja, vertrag dafür nein.

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Das Haus das wir beziehen ist bezahlt,da würden keine Kosten anfallen.

schuldenfreies haus ist ok. der preis des hauses wär auch in ordnung. aber ich bezweifle das dieses haus in einem vernüntigem zustand ist und in den nächsten jahren keinerlei renovierungen anstehen.

nur eine einliegerwohnung zu kaufen ist nicht zu empfehlen. du musst dir vorher ausrechnen, was du an mieteinanhmen erzielen könntest. vor allem das man die wohnungen überhaupt vermietet bekommt. sonst zahlst du drauf

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meines wissens geht das NICHT! einer alleine, kann absolut keine eigenmächtige entscheidungen treffen oder sich geld auszahlen lassen. DAS GEHT NICHT!

Zitat:

Grundsätzlich bedürfen jegliche den Nachlass betreffende Verwaltungsmaßnahmen der Zustimmung und Mitwirkung aller Miterben.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_04.html

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im grunde kann ein AG hinsichtlich der arbeitszeit fast alles tun, was einer gewissen notwendigkeit der firma nutzen kann. ausnahmen bestätigen die regel:

Einschränkungen des Weisungsrechts können sich aus Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Die Weisungen müssen sich also an den Arbeitsvertrag halten. Das dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen, kann auch dann eingeschränkt sein, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich keine Regelung hinsichtlich der Arbeitszeit des Arbeitnehmers enthält.

http://www.palm-bonn.de/weisungsrecht.htm

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alles ist möglich, man nuss dies nur VORHER mit in das testament aufnehmen lassen:

Nach dem Tod des Ehepartners ist der Widerruf des Berliner Testaments nicht mehr möglich. Der überlebende Ehepartner bleibt also an das Testament gebunden und kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Allerdings ist es möglich, im Berliner Testament bestimmte Klauseln einzubinden, z.B. für den Fall, dass der überlebende Partner erneut heiraten sollte.

http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/erbrecht/berliner-testament.html

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