Hat man bei einer kirchlichen Heirat einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Wenn man- wie jetzt neuderdings möglich- nur kirchlich und nicht standesamtlich heiratet dann hat man ja bekannterweise keine Steuervorteile. Wie sieht das aber mit Reglungen zur Rente aus? Hat man dann als Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder fällt das auch weg?
1 Antwort
Es ist ja gerade eingeführt worden, damit die Ansprüche, die durch eine Heirat normaler Weise entfallen, so behalten werden können, weil die rein kichliche Trauung keine Auswirkung auf die bürgerlich rechtliche Stellung hat.
Deshalb können da also auch keine Ansprüche draus abgeleitet werden.