Hallo,meine Tante hat lebenslanges Wohnrecht in meinem Haus. Nun musste sie aus gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim umziehen. Dürfen wir die Wohnung räumen?

5 Antworten

Und wann wurde dieses Haus auf Dich übertragen, bzw. das Wohnrecht eingetragen?


Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 08:28

Es sind genau 20 Jahre, sorry. Im Juni 1999. Die handschriftlche Willenserklärung als Ergänzung zum Übergabevertrag ist 1 1/2 Jahre alt, aber nicht notariell beglaubigt.

Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 08:22

Vor über 20 Jahren.

Wer bezahlt das Pflegeheim?

Wenn das Sozialamt Zuschüsse leisten muss, wird man von dort ohnehin an Euch herantreten und behaupten, durch den Umzug ins Pflegeheim sei Euch als Eigentümer der Wohnung ein Vermögenszuwachs entstanden.

Eine Räumung der Wohnung wäre da für das Sozialamt eine Steilvorlage.

Abgesehen davon erlischt ein Recht nicht allein dadurch, dass es nicht in Anspruch genommen wird.


Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 07:34

Danke für deine hilfreiche Antwort. Nur ist es so, dass die Wohnung in einem wirklich messiehaften Zustand ist. Habe die Tante 2 jahre gepflegt, nun lässt es ihr gesundheitlicher Zustand nicht zu. Vermieten werd ich nicht, aber darf ich auch nicht entrümpeln und die Wohnung für mich nutzen??? Aber das Sozialamt wird spätestens nächstes Jahr unterstützen müssen. Ich bin aber nur die Nichte, bin seid einem Jahr Witwe und habe 2 Kinder, eines Schule, das andere Ausbildung.. Kann das Sozialamt an mich herantreten??????

Privatier59  14.08.2019, 07:46
@Schreck

Es werden hier immer Fragen dazu gestellt, ob das Sozialamt in solchen Fällen von einem Vermögenszuwachs beim Eigentümer ausgehen darf. Insofern würde ich von Eigennutzung dringend abraten und in Erwägung ziehen, ob die Wohnung vermietet wird. Die Miete müßte dann natürlich der Tante zufließen. Die hat ja Wohnrecht an der Wohnung und die darf als Einzige bestimmen, wer darin wohnen darf.

Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 08:00
@Privatier59

Danke Privatier, das ist eine verfahrene Situation. Wohnung ist eigentlich nicht zu vermieten, Wasser gemeinsam, Strom gemeinsam, es ist als Familienhaus gedacht, jung und alt. Nicht mal richtige Eingangstüren, es sind ganz einfache Zimmertüren. Kellerräume alles gemeinschaftlich, auch hier nichts getrennt.

Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 08:05
@Schreck

Es wurde leider im Übergabevertrag beim Notar!!!!!! versäumt, diesen Satz Wohnrecht endet bei einem Heimumzug, einzufügen. Es gibt zwar noch eine handschriftliche Willenserklärung dazu, die später gemacht wurde, aber ob das reicht. Ich denke ich brauche ganz dringend einen Anwalt, denn meine finanzielle Situation ist nicht wirklich gut. Aber vielen Dank für die Hilfe

hildefeuer  14.08.2019, 11:30
@Schreck

Ja können die Grundsätzlich, aber Dein Vermögen wird nicht angetastet. Es geht nur um Dein verfügbares Einkommen und Deine Belastungen die ja nicht gring sind. Wenn Dein Einkommen also hoch sein sollte, ist es ratsam die Belastungen anzupassen, indem man z. B. Sanierungen vorzieht und dafür ggf. einen Kredit aufnimmt. Die Tilgung und Zinsen werden angerechnet und würden positiv für Dich wirken.

Zur Nutzung der Wohnung mit Wohnrecht würde ich das soweit hin ziehen, wie möglich. bzw. vielleicht nur ein oder 2 Zimmer und die verbleibenden Zimmer so lassen wie sie sind. Aufräumen darf man immer. Das es nicht so offensichtlich ist.

hildefeuer  14.08.2019, 11:34
@hildefeuer

Wohnrecht muss grundsätzlich persönlich war genommen werden, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Von daher brauchst Du Dir darum keinen Kopf zu machen, musst aber abwarten. Aber nutze doch 1 oder 2 Zimmer, dann kannst Du immer sagen ist mit Einverständnis der Tante geschehen.

Privatier59  14.08.2019, 11:49
@hildefeuer

Dann schau Dir einmal die in letzter Zeit häufig gestellten Fragen an, ob eine ausbleibende Nutzung des Wohnrechts zu einem Vermögenszuwachs beim Hauseigentümer führt. Da unterstellen Sozialämter eine Schenkung. Ob mit Erfolg ist die andere Frage. Ärger für den Hauseigentümer gibt es auf jeden Fall.

hildefeuer  14.08.2019, 12:08
@Privatier59

Genau sehe ich auch so. Deshalb so lange abwarten wie irgendwie geht oder halt nur 1 oder 2 Zimmer nutzen. Wenn man dann noch eine Wohnung mit x Zimmern vorzeigen kann mit alten Möbeln, geht das vielleicht durch. Klar selbst wenn man dagegen angehen will, wer hat schon eine Rechtsschutzversicherung für Grund und Boden? Die kostet extra.

Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 12:16
@hildefeuer

Vielen Dank an Privatier und hildefeuer für die hilfreichen Antworten. Dann werde ich die Hände stillhalten und abwarten was passiert, aber was ist, wenn sich das Jahre hinzieht????

Privatier59  14.08.2019, 12:21
@Schreck

Das Sozialamt wird sich erst bei Dir melden wenn Leistungen an die Tante erbracht werden. Wann das ist weiß niemand, auch Du ja nicht. Wie üblich arbeiten Behörden langsam. Das kann sich also wirklich noch über Jahre hinziehen.

Hallo,

möglicherweise !?

Die rechtlichen Grundlagen ( u.U. weitere Vereinbarungen) wie hier zur Frage, wann ein Wohnrecht erlischt, sollten idealerweise im Vertrag nachzulesen sein.

Ohne solche eine konkrete Regelung würde das Wohnrecht auch bei Umzug in ein Pflegeheim grundsätzlich bestehen bleiben.  


Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 07:41

Danke für die Antwort. Ich weiß schon, dass das Wohnrecht nicht mit dem Umzug ins Pflegeheim endet. Aber ihr Gesundheitszustand schließt eine Rückkehr aus. Ich werde die Wohnung nicht vermieten, ich wollte sie selbst nutzen, so war es auch immer angedacht. Problem, das Ersparte der Tante reicht nicht lange, und dann wird die Hilfe vom Amt benötigt

Gaenseliesel  14.08.2019, 09:39
@Schreck

Moin, moin.....

da die wohnberechtigte Tante dauerhaft in ein Pflegeheim aufgenommen wird und die Pflegeheimkosten nicht selbst getragen werden können, wird das Sozialamt zumindest versuchen die Ersatzleistung für das Wohnrecht auf sich überzuleiten.

Lt. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. August 2016 – L 8 SO 343/15 

Es sei denn, der Vertrag gibt eine anders lautende Verfügung her. Schau dir dazu den Vertrag nochmals genau an, insbesondere die bestimmenden Paragrafen und Google deren rechtlichen Inhalte.

Gruß !

Das Wohnrecht ist vermutlich ein persönliches Wohnrecht und kein Nießbrauch.

Damit kann das Wohnrecht von der Tante auch nur persönlich ausgeübt werden, sie kann nicht vermieten (also auch das Sozialamt nicht), aber ihr dürft eben auch nicht vermieten.

Selbst nutzen kann, wie @Privatier59 richtig schreibt, auch heikel sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schreck 
Beitragsersteller
 14.08.2019, 12:18

Vielen Dank wfwbinder für die hilfreiche Antwort

Warum solltes du das Recht dazu haben ? Das Recht endet nicht weil man in ein Pflegeheim geht.