Darf eine Person, die lebenslanges Wohnrecht hat, anderen Personen den Zutritt ins Haus verwehren?
2 Antworten
Wenn die Person das Wohnrecht im gesamten Haus hat, ja.
Wenn sich das Wohnrecht nur auf eine Wohnung bezieht, nur auf die Wohnung.
Das Hausrecht hat immer der, der dort seinen Wohnsitz hat.
Wohnt die 18. jährige Tochter noch bei den Eltern, können die den Freund nicht rauswerfen.
Hat der Wohnberechtigte den Nießbrauch am ganzen Haus, hat er das Hausrecht und selbst der Eigentümer muss fragen, um in das Haus zu kommen.
Ist das Wohnrecht auf die Wohnung beschränkt, gilt es nur für die Wohnung.
Ich sag nichts zur Rechtschreibung, denn sonst werde ich von RatsucherZYX wieder abgeseift.
Schreib uns welches Wohnrecht gemeint ist, oder halte Dich direkt an die Antwort von wfwbinder.