Halbwaise wird vom neuen Ehepartner der Witwe adopiert - verliert er Anspruch auf Halbwaisenrente?
Was ist, wenn der neue Ehemann einer verwitweten Frau das Kind aus der ersten Ehe (Halbwaise) adoptiert. Verliert das Kind dann den Anspruch auf die Halbwaisenrente?
3 Antworten
§ 67 SBG VII: "Der Anspruch auf Waisenrente endet nicht dadurch, daß die Waise als Kind angenommen wird." (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/07/index.php?norm_ID=0706700)
Das heißt: Wenn das Kind nach dem Tod des Elternteils adoptiert wurde, bleiben die Ansprüche aus Weisen- /Halbweisenrente bestehen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder wird hier das Ende der Erstausbildung akzeptiert?
Nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten durch Adoption an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und verliert somit den Anspruch auf Halbwaisenrente:
Ne, ich habe mich nicht verschrieben, denn für Adoptivkinder gilt seit dem Adoptionsgesetz folgendes:
Bei minderjährigen Kindern erlischt durch Adoption das Verwandschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern; **aus deren Versicherung lassen sich Rentenansprüche nicht mehr herleiten. **
Guckst Du: http://www.rententips.de/rententips/grv/td/05.php
siehe dein Link, weiter unten steht:
Achtung Ausnahme:
Stand schon vor der Adoption Waisenrente zu, geht die Rente dadurch nicht verloren.
K.
Ich bin mir nicht vollkommen sicher aber ich glaube, dass eine Freundin von mir nicht adoptiert wurde weil sie dann auf jeden Fall Bafoeg bekommt als Student. Wie gesagt, bin nicht 100% sicher, aber ich weiss dass sie aus irgendeinem finanziellen Grund NICHT adoptiert wurde und ich glaube es war Bafoeg. Aber das sollte sich leicht rausfinden lassen wenn man ein bisschen Zeit in Google investiert...
ich denke du hast dich verschrieben Primus, kann das sein ?
nicht ! Siehe Antwort von TopJobTOPJOB 16.05.2012 - 15:21
Meiner Meinung nach noch aktuell ! Sollte ein Berechtigter adoptiert werden, bleibt der Anspruch auf Waisenrente bestehen. Eine später erfolgende Adoption beeinflusst also die Zahlung der Waisenrente nicht. K.
http://www.erbrecht-heute.de/Waisenrente.html