Muss Ehemann für außereheliches Kind Unterhalt zahlen?

1 Antwort

Der leibliche Vater muss letztlich den Kindesunterhalt zahlen. Der Ehemann muss vorher die Vaterschaft anfechten, damit sie ihm nicht zuerkannt wird. Selbst wenn aber er zunächst den Unterhalt zahlt, kann er jedenfalls bei dem leiblichen Vater vollen Regress nehmen. Sicherheitshalber sollte der Ehemann einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.