Es wäre deine Pflicht gewesen zu putzen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, dann muss man eben mit den Konsequenzen leben. Als Vermieter würde ich auch nicht zulassen, dass mein Eigentum beschädikt wird, bzw. langsam runterkommt, weil jemand anders seinen Pflichten nicht nachkommt.
Also mal ganz abgesehen davon, dass du auch mal in die Uni solltest und irgendwann schlafen musst sehe ich keine Problem mit deinen ersten zwei Jobs. Du musst natürlich beide angeben, versteuern und solltest auch deinem Arbeitgeber vom jeweilig anderem Job erzählen.
Dein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, weil bei einem Minijob die Gesamtgrenze fürs Einkommen bei 450€. Du kannst zwei Minijobs mit jeweils 225€ haben, aber sobald du insgesamt über die 450€ kommst bist du raus aus dem System und damit auch die Vorteile los.
HI, soweit ich weiß muss man im "Umzugsjahr" die Steuern in dem Land zahlen in dem man mehr Zeit verbracht hat. Soll heißen wenn du im Juli umgezogen bist, dann warst du 6 Monate und ein paar Tage in Österreich gemeldet, was mehr als die Hälfte ist und damit musst du in Deutschland nichts versteuern. In 2013 musst du dann in Deutschland deine Steuererklärung machen. Aber wenn du weiterhin nur auf 400€ Basis arbeitest, dann kannst du dir das auch schenken, weil dann zahlst du keine Sozialabgaben usw und bekommst alles was dir zusteht bar auf die Hand. (oder aufs Konto, jedenfalls bekommst du alles ausgezahlt)
Ich bin mir nicht vollkommen sicher aber ich glaube, dass eine Freundin von mir nicht adoptiert wurde weil sie dann auf jeden Fall Bafoeg bekommt als Student. Wie gesagt, bin nicht 100% sicher, aber ich weiss dass sie aus irgendeinem finanziellen Grund NICHT adoptiert wurde und ich glaube es war Bafoeg. Aber das sollte sich leicht rausfinden lassen wenn man ein bisschen Zeit in Google investiert...
Meines Wissens ist es nicht steuerpflichtig, solang du es nicht professionell machst. Soll heißen wenn du Produkt A 100 Mal anbietest dann musst du es schon anmelden. Aber wenn du einfach ein paar alte Sachen verkaufst, dann geht das völlig in Ordnung. Wenn es sehr wertvolle Sachen sind dann solltest du schauen wie lang du es schon besitzt. Alles was über ein Jahr in deinem Besitz ist (bewegliche Gegenstände) sind kein Spekulationsgegenstand mehr und damit steuerfrei wenn du sie privat verkaufst.
Also eine ehrenamtliche Taetigkleit wird ja nicht bezahlt und damit kannst du da eigentlich aucj keine Kosten angeben bzw. absetzen. Es gibt aber ein Schlupfloch und das nennt sich Zuwendungsbescheinigung. Frag den Verein (es muss ein geminnuetziger Verein sein) einfach nach dieser Bescheinigung und dann kannst du das dem Finanzamt geben.
Lg
Gerade beim Internet sollte es schwer werden weil du normalerweise kein Pauschalbetrag angeben kannst, sondern jede einzelne Leistung auflisten musst.
Stell dir das gleiche beim Auto vor. Da muss man ein Fahrtenbuch erstellen, in dem genau angegeben wird was beruflich ist und was nicht. Wieder auf Internetseiten umgemünzt wird das wohl kaum möglich sein....