Es wäre deine Pflicht gewesen zu putzen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, dann muss man eben mit den Konsequenzen leben. Als Vermieter würde ich auch nicht zulassen, dass mein Eigentum beschädikt wird, bzw. langsam runterkommt, weil jemand anders seinen Pflichten nicht nachkommt.
Also mal ganz abgesehen davon, dass du auch mal in die Uni solltest und irgendwann schlafen musst sehe ich keine Problem mit deinen ersten zwei Jobs. Du musst natürlich beide angeben, versteuern und solltest auch deinem Arbeitgeber vom jeweilig anderem Job erzählen.
Dein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, weil bei einem Minijob die Gesamtgrenze fürs Einkommen bei 450€. Du kannst zwei Minijobs mit jeweils 225€ haben, aber sobald du insgesamt über die 450€ kommst bist du raus aus dem System und damit auch die Vorteile los.
Meines Wissens ist es nicht steuerpflichtig, solang du es nicht professionell machst. Soll heißen wenn du Produkt A 100 Mal anbietest dann musst du es schon anmelden. Aber wenn du einfach ein paar alte Sachen verkaufst, dann geht das völlig in Ordnung. Wenn es sehr wertvolle Sachen sind dann solltest du schauen wie lang du es schon besitzt. Alles was über ein Jahr in deinem Besitz ist (bewegliche Gegenstände) sind kein Spekulationsgegenstand mehr und damit steuerfrei wenn du sie privat verkaufst.
Also eine ehrenamtliche Taetigkleit wird ja nicht bezahlt und damit kannst du da eigentlich aucj keine Kosten angeben bzw. absetzen. Es gibt aber ein Schlupfloch und das nennt sich Zuwendungsbescheinigung. Frag den Verein (es muss ein geminnuetziger Verein sein) einfach nach dieser Bescheinigung und dann kannst du das dem Finanzamt geben.
Lg
Gerade beim Internet sollte es schwer werden weil du normalerweise kein Pauschalbetrag angeben kannst, sondern jede einzelne Leistung auflisten musst.
Stell dir das gleiche beim Auto vor. Da muss man ein Fahrtenbuch erstellen, in dem genau angegeben wird was beruflich ist und was nicht. Wieder auf Internetseiten umgemünzt wird das wohl kaum möglich sein....