Es wäre deine Pflicht gewesen zu putzen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst, dann muss man eben mit den Konsequenzen leben. Als Vermieter würde ich auch nicht zulassen, dass mein Eigentum beschädikt wird, bzw. langsam runterkommt, weil jemand anders seinen Pflichten nicht nachkommt.

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Also mal ganz abgesehen davon, dass du auch mal in die Uni solltest und irgendwann schlafen musst sehe ich keine Problem mit deinen ersten zwei Jobs. Du musst natürlich beide angeben, versteuern und solltest auch deinem Arbeitgeber vom jeweilig anderem Job erzählen.

Dein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, weil bei einem Minijob die Gesamtgrenze fürs Einkommen bei 450€. Du kannst zwei Minijobs mit jeweils 225€ haben, aber sobald du insgesamt über die 450€ kommst bist du raus aus dem System und damit auch die Vorteile los.

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im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen - Steuererklärung/en?

Hallo liebe Alle,

ich bin im Juli von Österreich nach Deutschland gezogen. Ich habe davor seit Januar (bis inkl. August, da ich noch Resturlaub konsumiert habe) in Österreich gearbeitet - zwar Steuerfrei, allerdings macht dennoch jeder in Österreich eine Steuererklärung, da sich im März mein Beschäftigungsausmaß geändert hat und somit auch die Sozialabgaben, etc.

Im Juli habe ich aber auch in Deutschland angefangen zu arbeiten - 400 Euro Job (mehr werde ich auch bis Jahresende nicht machen). Ich studiere weiterhin in Österreich (ich wohne an der D-Ö Grenze).

Wie ist das denn nun mit der Steuererklärung? In Österreich werde ich auf jeden Fall eine machen, aus oben genannten Gründen.

Muss ich da auch meine Einkünfte von Deutschland angeben, die ich nach der Zeit meines Umzugs erarbeitet habe? Muss ich auch in Deutschland eine Erklärung machen und die Ö. Einkünfte angeben, auch wenn ich nie mehr als 400 Euro verdient habe und als Aushilfe beschäftigt bin?

Ich hab schon versucht mich schlau zu machen - aber ich hab leider nichts gefunden. In Österreich wird einem ja die sogenannte Negativsteuer in Höhe von 132 Euro (oder sowas..) zurückerstattet, wenn man das ganze Jahr über keine Lohnsteuer zahlen musste (wäre in meinem Fall also ohnehin nur maximal aliquot, aber dennoch knapp 60 Euro..). In Deutschland gibts so etwas ja nicht, oder?

Sprich wer keine Steuer auf Einkommen zahlt, kann auch nichts zurückbekommen, selbst wenn ich mir während des Jahres einen Laptop zu Studienzwecken angeschafft habe, hat dies keinen Einfluss, oder?

Ich danke euch für eure Hilfe - leider kennt sich keiner meiner Bekannten damit aus, und Kontakt zu einem Steuerberater hab ich auch keinen (und ehrlich gesagt auch kein Geld derzeit...)

Liebe Grüße

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HI, soweit ich weiß muss man im "Umzugsjahr" die Steuern in dem Land zahlen in dem man mehr Zeit verbracht hat. Soll heißen wenn du im Juli umgezogen bist, dann warst du 6 Monate und ein paar Tage in Österreich gemeldet, was mehr als die Hälfte ist und damit musst du in Deutschland nichts versteuern. In 2013 musst du dann in Deutschland deine Steuererklärung machen. Aber wenn du weiterhin nur auf 400€ Basis arbeitest, dann kannst du dir das auch schenken, weil dann zahlst du keine Sozialabgaben usw und bekommst alles was dir zusteht bar auf die Hand. (oder aufs Konto, jedenfalls bekommst du alles ausgezahlt)

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Ich bin mir nicht vollkommen sicher aber ich glaube, dass eine Freundin von mir nicht adoptiert wurde weil sie dann auf jeden Fall Bafoeg bekommt als Student. Wie gesagt, bin nicht 100% sicher, aber ich weiss dass sie aus irgendeinem finanziellen Grund NICHT adoptiert wurde und ich glaube es war Bafoeg. Aber das sollte sich leicht rausfinden lassen wenn man ein bisschen Zeit in Google investiert...

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Meines Wissens ist es nicht steuerpflichtig, solang du es nicht professionell machst. Soll heißen wenn du Produkt A 100 Mal anbietest dann musst du es schon anmelden. Aber wenn du einfach ein paar alte Sachen verkaufst, dann geht das völlig in Ordnung. Wenn es sehr wertvolle Sachen sind dann solltest du schauen wie lang du es schon besitzt. Alles was über ein Jahr in deinem Besitz ist (bewegliche Gegenstände) sind kein Spekulationsgegenstand mehr und damit steuerfrei wenn du sie privat verkaufst.

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Also eine ehrenamtliche Taetigkleit wird ja nicht bezahlt und damit kannst du da eigentlich aucj keine Kosten angeben bzw. absetzen. Es gibt aber ein Schlupfloch und das nennt sich Zuwendungsbescheinigung. Frag den Verein (es muss ein geminnuetziger Verein sein) einfach nach dieser Bescheinigung und dann kannst du das dem Finanzamt geben.

Lg

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Gerade beim Internet sollte es schwer werden weil du normalerweise kein Pauschalbetrag angeben kannst, sondern jede einzelne Leistung auflisten musst.

Stell dir das gleiche beim Auto vor. Da muss man ein Fahrtenbuch erstellen, in dem genau angegeben wird was beruflich ist und was nicht. Wieder auf Internetseiten umgemünzt wird das wohl kaum möglich sein....

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