Wie lange wird die Halbwaisenrente genau bezahlt bzw. hat man Anspruch darauf?
Es wurde ja bereits beantwortet, dass die Halbwaisenrente bis zum 18. Lebensjahr bzw. bei Ausbildung des Kindes sogar bis zum 27. Lebensjahr weiterbezahlt wird. Mein Bruder hat bis 20.02.15 als Azubi gearbeitet, also erst am 20.02.15 hat er seine Prüfungsergebnisse zum Bestehen der Ausbildungsprüfung erhalten. Die Halbwaisenrente wurde aber nur bis Januar 2015 bezahlt. Demnach hat er doch Anspruch bis zum 20.02.15 (natürlich anteilig angerechnet nicht das komplette Monat) auf Halbwaisenrente, weil er ja bis zum 20.02.15 noch in der Ausbildung war. Am 23.02.15 hat er eine Festanstellung als Geselle angetreten.
1 Antwort
Normalerweise bis zum letzten Tag des Ausbildungsvertrages. Fällt die Prüfung vor dieses Datum und die Ausbildungsvergütung fällt weg, gilt das auch für die Halbwaisenrente.
Sollte der Bruder in der Zeit vom 31.01 - 20.02.15 noch die Ausbildungsvergütung bezogen haben, würde ich mich an seiner Stelle mit dem Rentenversicherer in Verbindung setzen, um dort zu klären, warum die Zahlung vorzeitig eingestellt wurde.