Geld aus der TR steuerfrei?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
mein Bruder möchte eine Immobilie kaufen. Das Eigenkapital in Höhe von 50.000,- möchten ihm meine Eltern schenken.
Das Geld meiner Eltern befindet sich allerdings auf einem türkischen Konto. Meine Mutter hatte vor ca 50 Jahren in der Türkei gearbeitet, dort ein Grundstück erworben, dieses verkauft, das Geld in der Bank angelegt usw. dadurch hat sie etwas Geld angespart, was sie jetzt meinem Bruder als Unterstützung für den Kauf einer Wohnung schenken möchte.
Die türkische Bank gibt es auch in Deutschland, sie könnte das Geld hier abheben und ihm geben oder ihm überweisen.
Unsere Frage: ist dies problemlos durchführbar? Fallen Steuern für meinen Bruder an? Müssen meine Eltern mit Ärger vom Finanzamt rechnen?
Danke für die Antworten.
2 Antworten
Die türkische Bank gibt es auch in Deutschland, sie könnte das Geld vier abheben und ihm geben oder ihm überweisen.
Sie sollte es überweisen, denn wenn Dein Bruder 50.000,- Euro in Bar einzahlt, gibt es nur unnötige Fragen. Einfach überweisen "Schenkung."
Unsere Frage: ist die problemlos durchführbar?
Fallen Steuern für meinen Bruder an?
Völlig problemlos. bei 50.000,- fällt auch keine Schenkungssteuer an.
Müssen meine Eltern mit Ärger vom Finanzamt rechnen?
Das kommt drauf an, was die Eltern in den letzten 5-10 Jahren jährlich an Zinsen bekommen haben. Wenn es jährlich unter 1.602,- Euro waren und keine anderen Kapitaleinkünfte vorlagen, war es steuerfrei und unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ok aber was ich nicht verstehe.. warum wurden vor ca 10-15 Jahren viele Türken als Steuerhinterzieher beschuldigt, weil sie Geld auf ihrem türkischen Konto hatten. Was war denn da anders?
Weil damals die Zinsen höher waren.
Im DBA zwischen der Türkei und Deutschland ist festgelegt, dass die Zinsen im Land der Auszahlung besteuert werden können. Das gilt aber nur, wenn die Steuer im Auszahlungsland unter 15 % liegt.
Viele Türkei haben das aber nicht komplett gelesen, also mit den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes § 32 b.
Die Zinsen sind steuerfrei, aber sie unterliegen ggf. dem Progressionsvorbehalt.
Leider ist es in diesen Dingen häufig so, dass unsere Mitbürger mit Migrationshintergrund und insbesondere die türkischer Abstammung häufig mehr ihrem Nachbarn, einem Freund, oder wem auch immer glauben, anstatt zu einem Steuerberater zu gehen.
Ebenso ist es ein verbreitetes Phänomen, dass es Buchhalter mit Migrationshintergrund gibt, die es geschafft haben einen Buchhaltungsservice zu betreiben und den Eindruck verbreiten Steuerberater zu sein. Wir haben pro Jahr 2-5 Neuzugänge an Mandanten, die von solchen Leuten geschädigt wurden.
Einfach überweisen ?!! Man darf mit seinem versteuerten legalem Geld machen was man will. Schenkungssteuer fällt nicht an.
Es ist aber sinnvoller die am Boden liegenden Lira gerade geht zu tauschen. Aber keiner kann sagen dann Erdukan aus dem Land gejagt wird und das es danach besser wird. Schaut euch mal die Wechselkurse an
:-) ich habe an Doppelbesteuerung des gesparten Geldes auf dem türkischen Konto gedacht.
Herzlichen Dank für die Antwort.
Die Zinsen der türkischen Bank sind jährlich unter 1602,- von meinen Eltern, es gibt keine weiteren Kapitalerträge.