das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert werden. Glaubensfragen u.ä. spielen dabei keine Rolle.
ich finde, dass ein Budget um die 1.000 Euro für eine vierköpfige Familie, auch nach Abzug aller Fixkosten, viel zu wenig ist. Vor allem ist dann keinerlei Reserve für immer wieder auftretende Sonderausgaben (neue Waschmaschine, Schüleraustausch etc.) mehr da.
Mich über Jahre hinweg dermaßen einschränken zu müssen, nur um endlich ein Reihenhaus zu haben, käme für mich nicht in Frage.
ich glaube nicht, dass du für eine Kündigung die Unterlagen brauchst.
Wenn du nicht mal mehr die Vertragsnummer hast, musst du sie bei der Bausparkasse erfragen, wobei du dann sicher irgendwie nachweisen musst, dass du auch der Eigentümer bist.
Und ab da müsstest du einfach kündigen können, indem du ein Kündigungsschreiben abschickst.
das ist das Datum, zu dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam bzw. zinswirksam wird.
Ein Guthabenkonto ist wie ein Girokonto, für das aber nur das tatsächlich auf dem Konto vorhandene Geld verwendet werden kann.
Ein normales Girokonto kann durch Lastschriften, Daueraufträge etc. auch ins Minus geraten. Und je nach Bonität wird einem auch ein entsprechender Dispokredit eingeräumt.
Aktienverkauf ist immer eine spekulative Angelegenheit. So hoch wie zurzeit stand der DAX noch nie. So gesehen würde sich die Gewinnmitnahme lohnen und man hätte das Geld gesichert.
Aber was dann damit machen? Warten, bis das Aktienniveau wieder in den Keller fährt? Z.B. weil möglicherweise Marine LePen Präsidentin wird.
Das ist jedenfalls nicht leicht zu entscheiden und, wie gesagt, sehr spekulativ.
Aktienfonds, auch solche, die Dividenden ausschütten, oder offene Immobilienfonds halte ich für sinnvoll und das Risiko für tragbar, vorausgesetzt man kauft bei einem seriösen Institut.
man kann es auch in Aktienfonds anlegen. Und wenn man dann 7 Jahre später endlich drauf zugreifen kann, ist das immerhin ein kleines Weihnachtsgeld.
Der Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache und bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen eben nur den Zeitwert und nicht den Neuwert. Aus Versicherungssicht irgendwo auch verständlich, denn sonst könnte mancher ja auch deswegen zum Versicherungsbetrug angeregt werden.
wenn du Zweifel hast, würde ich das mit der zuständigen Behörde absprechen.
Deine Beschreibung scheint mir aber schon ausgesprochen umfassend zu sein.
Alle EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Ihr
könnt also wie italienische Staatsbürger in Italien
Immobilien überschreiben. Hierbei sind aber die
italienischen gesetzlichen Besonderheiten
zu beachten.
Das
Eigentum geht bei einem Erwerbsvorgang nicht wie bei uns erst durch den Abschluss des Notarv
ertrages und die anschließende Eintragung im
Grundbuch über, sondern bereits mit der Einigung zwischen den
Parteien und dem schriftlichen
Kaufvertrag.