Grundschuld bei Erbschaft
Hallo, mein Vater ist im Erbstreit mit seiner Schwester. Er hat das Haus seiner Eltern mit bewohnt und durch permanente Modernisierungsmaßnahmen eine Menge Geld investiert. Da er aber nicht Eigentümer war haben seine Eltern eine Eintragung ins Grundbuch zu seinen Gunsten vorgenommen. Jetzt wo beide verstorben sind will seine Schwester die Hälfte vom Haus(Ausgleichszahlung), ohne Anrechnung der Grundschulden. Ist das rechtens?
3 Antworten
Es ist eine Erbengemeinschaft mit einer Teilungsanordnung: Dem Sohn soll das Haus alleine zufallen inklusive der Belastungen. Schwester erhält die Sparkonten plus eine festgelegte Ausgleichszahlung (vom Sohn 20000 Euro). Zusammen sind das 40000 Euro. Das Haus hat einen Verkehrswert von 300000 Euro. Die Grundschulden belaufen sich auf 210000 Euro zu Gunsten des Sohnes. Unser Anwalt selbst meint, das die Grundschulden abstrakt wären und so einfach nicht anwendbar
Mit der Bestellung und Eintragung einer Grundschuld auf dem Nachlassgrundstück zur Besicherung des Forderung des Vaters aus geleisteten Modernisierungsmaßnahmen am und im Nachlassobjekt haben die Erblasser klug gehandelt. Welchen Zweck soll eigentlich eine Sicherungsgrundschuld haben, wenn die miterbende Schwester einen "lastenfreien" Anteil fordert ohne die (berechtigte) Forderung aus der Grundschuld des Bruders zu erfüllen? Wie würde es denn aussehen, wenn die Eltern zur Regulierung der Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ein grundschuldlich-gesichertes Bank-Darlehen aufgenommen hätten? Mit welcher Begründung würde sich die Schwester gegenüber der Bank behaupten wollen, die Bankforderung gehe sie nichts an, die Nachlassverbindlichkeiten trage einzig und allein der Bruder?
Nein, die Forderung Deiner Tante zeugt eher von Unwissenheit und einer gewissen Gier - sorry -.
Sicherlich erben beide grundsätzlich zu gleichen Teilen. Allerdings muss Deine Tante die Forderung zumindest teilweise ausgleichen.
Am besten Auskunft kann dazu der Notar erteilen, der die damlaige Grundschuld eingetragen hat. Je nach Konstellation und Geschick des Notars, heißt der Erbanteil Deiner Tante 1/2-Schätzwert des Hauses minus volle Grundschuld.
Daswar wohl die Intention Deiner Großeltern und sicherlich auch so voll beabsichtigt.