Antwort
Es ist eine Erbengemeinschaft mit einer Teilungsanordnung: Dem Sohn soll das Haus alleine zufallen inklusive der Belastungen. Schwester erhält die Sparkonten plus eine festgelegte Ausgleichszahlung (vom Sohn 20000 Euro). Zusammen sind das 40000 Euro. Das Haus hat einen Verkehrswert von 300000 Euro. Die Grundschulden belaufen sich auf 210000 Euro zu Gunsten des Sohnes. Unser Anwalt selbst meint, das die Grundschulden abstrakt wären und so einfach nicht anwendbar