Auch nach und nach kann man die Versicherungssparten bei einer Versicherung zusammenlegen. Manche Gesellschaften gewähren dann automatisch einen sog. "Bündelrabatt", andere Gesellschaften nur auf Nachfrage.

Vereinzelt gibt es auch für bestimmte Altertsgruppen gesonderte Tarife, die übers Internet nicht rechenbar sind. Da hilft leider nur der leidige Besuch beim Makler des Vertrauens oder ein dickes Fell bei einer Reihe Vertreterbesuche.

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Erst einmal bei der Krankenkasse eine zuzahlungsbefreiung beantragen. Das ist auch für die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen relevant.

Die Reparaturkosten werden evtl. vom Sozialamt im Rahmen einer einmaligen Beihilfe übernommen.

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Hi,

Ärzte gelten nicht als "selbstständig" i. S. der Gewerbeordnung, sondern sind freiberuflich tätig. Das hat neben der Gewerbesteuerfreiheit auch den Sinn oder Unsinn, das keine IHK-Pflichtmitgliedschaft besteht, sondern eine Zwangs-/Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer und sofern eine "Kassen"-Zulassung besteht, auch eine Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung, wo auf Dauer überwiegend der ärztliche Beruf in freier Praxis ausgeübt wird (sinngemäß zitiert).

Ärzte sind i.d.R. von der Versicherungspflicht befreit, da sie ersatzweise in ein ärztliches Versorgungswerk einzahlen. Daneben bieten div. Gesellschaften noch Altersvorsorgeprogramme an.

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Die Bank ist sicherlich froh einen zwoten Schulder zu haben. Alptraummäßig werden eher die notwendigen Notarkosten werden und die Gebühren des Grundbuchamtes. Evtl. mußt Duch auch Grunderwerbssteuer zahlen - die Frage sollte aber besser ein Steuerexperte beantworten.

Im Innenverhältnis zwischen Euch solltet Ihr einen notariellen Vertrag abschließen, der die Haftungsfrage für die Schulden und die Folgen einer Trennung behandelt.

Wenn Dein Freund die Finanzierung alleine stemmen kann, solltest Du eher Eigenkapital ansparen und so nach Ablauf der Zinsbindung eine Teiltilgung vornehmen. Denn jeder vorher getilgte Euro führt zu einer schnelleren Tilgung bzw. bei gleicher Laufzeit zu einer niedrigeren Rate.

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Nein, die Forderung Deiner Tante zeugt eher von Unwissenheit und einer gewissen Gier - sorry -.

Sicherlich erben beide grundsätzlich zu gleichen Teilen. Allerdings muss Deine Tante die Forderung zumindest teilweise ausgleichen.

Am besten Auskunft kann dazu der Notar erteilen, der die damlaige Grundschuld eingetragen hat. Je nach Konstellation und Geschick des Notars, heißt der Erbanteil Deiner Tante 1/2-Schätzwert des Hauses minus volle Grundschuld.

Daswar wohl die Intention Deiner Großeltern und sicherlich auch so voll beabsichtigt.

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Für Bauvorhaben gibt es zum Teil sog. Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die schützen den Bauherren im Schadenfall vor teuren Überraschungen. Gerade bei Bebauung in zweiter Reihe und/oder Zuwegungen über fremde Grundstücke empfiehlt sich der Abschluss einer solchen.

Ein guter Versicherungsmakler in der Nähe sollte dazu detailliert etwas anbieten können.

Die normale Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortlich durchgeführte Bauarbeiten durchgeführt wurden, da deren Schutzbereich sich eben ausdrücklich nicht auf Schäden bei BVs erstreckt.

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Hol Dir mehrere Angebote bei verschiedenen Abbietern für die gleiche monatliche Rate ein und vergleiche die garantierte Ablaufleistung.

Mögliche Überschussbeteiligungen etc. sind zwar schön zu lesen, werden aber nicht garantiert.

Die grantierte Ablaufleistungen bei ansonsten gleichen Voraussetzungen, zeigt ganz gut, welche Versicherung sparsam mit Deinem Geld umgeht und ein gutes Händchen beim Umgang mit Geld hat.

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