Wo erfahre ich ob auf ein Haus, welches man kaufen will, eine Grundschuld lastet?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube, du hast da ein Verständnisproblem. Es ist im aller Regel egal, ob im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen ist. Mit dem Kaufpreis wird eine eventuell noch valutierte Grundschuld (wenn also nicht nur eine Grundschuld sondern auch ein Restdarlehen existiert) getilgt.

Jedenfalls in Deutschland werden Verträge beim Notar abgeschlossen. Der hat Grundbucheinsicht. Du wenn du berechtigtes Interesse - ein schwammiger Begriff - nachweisen kannst. Jedenfalls in München ist es nicht schwer, Grundbucheinsicht zu bekommen. Alleridngs bringt dir das wenig. Da kann eine Million eingetragen sein, in Wirklichkeit aber keine Grundschulden mehr existieren. Wenn du das Haus willst, wäre der Notar, der den Kaufvertrag auch verbriefne soll, der Ansprechpartner.

Die Schulden gehen - so nicht explizit etwas anderes vereinbart wird - nicht auf den Käufer über. Notare können das so regeln und die machen das auch.

Mehr Probleme bereitet mir der letzte Absatz. Wenn ich es richtig verstanden habe, lebt die Eigentümerin im Pflegeheim. Die soll die Angehörigen entmündigt haben??? Umgekehrt ist üblich und dann ergibt sich die Frage, ob der Kaufvertrag nicht von irgendeiner Seite angestritten wird.

Das Grundbuchamt ist die richtige Adresse, Bei einem berechtigten Interesse, kannst du Einblick in das Grundbuch nehmen und dort findest du Belastungen wenn es welche gibt.

Wenn der Verkauf vor den Notar kommt, dann ist spätestens hier ein Grundbuchauszug beizubringen. Dort wäre dies vermerkt.

Man kann aufgrund des schwebenden Verkaufs jedoch auch ein berechtigtes Interesse geltend machen und der Notar prüft dies vorab.

Zu den Schulden im Grundbuch verweise ich auf die kompetente Anwort von Rat2010.

Für Euch relevant müßten generell andere Grundbuchbelastungen interessant sein, z. B. Nutzungs-, Wege- und Leitungsrechte von Dritten (z. B. Nachbarn). Weil hierdurch Eure geplante Nutzung(serweiterung) des Hauses eingeschränkt sein kann.

Ferner kann es auch Baulasten geben, die wert- und nutzungsbeeinflussend sind. Hierüber gibt aber nur das Baulastenverzeichnis, nicht das Grundbuch Auskunft. Siehe hierzu http://de.wikipedia.org/wiki/Baulast

Danke für eure hilfreichen Antworten. "Rat 2010", dass mit der Entmündigung ist so gemeint, das der Enkel die Vormundschaft für die Grossmutter hatte.Da er sie aber in widerlichen Umständen hat wohnen lassen und sich nicht wirklich um sie gekümmert hat und ohne Baugenehmigung Anbauten gebaut hat, wurde ihm im Auftrag der Grossmutter und mit Hilfe von Sozialbetreuern (dem neuen Vormund) die Vormundschaft entzogen.