Großeltern haben Nießbrauch, Opa stirbt, Oma bewohnt weiter Wohnung, Absetzung Beerdigungskosten bei der Steuer?
Hallo,
ich habe vor 14 Jahren die Wohnung meiner Oma von ihr als vorweggenommene Erbfolge geschenkt bekommen. Für meine Oma und meinen Opa wurden jeweils ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen.
Nun ist Opa leider verstorben und die Beerdigungskosten etc. musste ich übernehmen. Zu erben gab es noch nichts, da meine Oma noch lebt und alles (Möbel und Ausstattung der Wohnung) behält.
Das Finanzamt lässt mich die Beerdigungskosten nicht in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, da ich ja die Wohnung erbe. Aber, die habe ich ja noch gar nicht wirklich geerbt, da die Wohnung noch von meiner Oma bewohnt wird. Ihr gehörte die Wohnung ursprünglich, sie ist diejenige die vererbt und nicht mein Opa. Für ihn ist lediglich das Nießbrauchrecht an der Wohnung weggefallen.
Wie verhält es sich hier?
Hat das Finanzamt Recht mit der Argumentation die Beerdigungskosten übersteigen nicht den Wert der Wohnung und können deshalb nicht angesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Warum musstest Du denn als Enkel die Kosten der Bestattung übernehmen?
Wenn das im Schenkungsvertrag so festgelegt wurde, steht dem ja ein erhaltener Wert gegenüber. Auch, wenn real noch kein Geld fliesst.
Eine geschenkte Wohnung kannst Du übrigens nicht erben, da sie Dir schon gehört.
Wie Privatier schon schrieb, Du warst nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen und insofern sind sie auch nicht absetzbar.
Solltest Du mit einer sittlichen Verpflichtung aufgrund der Schenkung argumentiert haben, so würde ich an Stelle des FA auch die Schenkung anmerken.
Du hast die Wohnung doch schon geschenkt bekommen. Das Finanzamt hat recht.
Ne .... die Krux ist hier das Nießbrauchrecht .... und deshald dürfen selbst 14 Jahre nach Übertragung die Bestattungskosten nicht steuermindernd eingetragen werden.
Vielen Dank für die Antwort. Die Schenkung ist eine vorweggenommenes Erbe. In dem notariellen Vertrag steht nichts davon wer die Beerdigungskosten übernimmt. Im Testament setzen meine Großeltern sich gegenseitig ein, mit dem bisschen was sie besitzen, danach bin ich Alleinerbe. Meine Oma hat nur ihre kleine Rente und somit musste ich die Beerdigungskosten übernehmen. Das Finanzamt argumentiert ja, das der Wert der Wohnung gegen die Beerdigungskosten gesetzt werden. Tatsache ist jedoch, dass ich nicht von meinem Opa geerbt habe, sondern von meiner Oma die Wohnung "geschenkt" bekommen habe. Mein Opa hatte lediglich ein lebenslanges Nießbrauchrecht. Das ist durch sein ableben weggefallen.