Darf ich Geld abheben vom Sparbuch das nach dem Tode auf mich überschrieben wurde auch wenn ich nicht der Erbe bin?
Mein Vater ist verstorben und ich bin nicht der Erbe ,da er nicht in meiner Geburtsurkunde drin steht. Er hat mir aber 2 Sparbücher hinterlassen mit der Verfügung das diese nach seinem Tode an mich über gehen. Die Bank zahlt mir aber kein Geld für die anfallenden Kosten ( z.B. Beerdigungskosten) aus. Nur gegen Vorlage der Sparbücher sagt die Bank. Diese sind in der Wohnung meines Vaters ,die noch versiegelt ist. Wenn die Wohnung wieder frei ist bekommt die Sparbücher mein Onkel als Erbe. Darf er dann einfach die Konten auflösen?
2 Antworten
Wenn bei der Bank wirklich bestimmt ist, dass Du die Sparbücher bekommst, so wundert mich, dass die Dir gegen Vorlage der Sterbeurkunde nicht den Zugriff gestatten.
Abgesehen von den Eigentumsrechten, ist das nämlich eine Vollmacht für den Todesfall.
Die Sache wundert mich etwas.
Wenn der Onkel der einzige gesetzliche Erbe ist, dann würde er tatsächlich die Sparbücher bekommen/behalten können.
Dein Vater war schlecht beraten. Schließlich wäre es einfach gewesen die Vaterschaft anzuerkennen.
Richtig.... Beerdigungskosten trägt mein Onkel. Die Beerdigung wurde auch so günstig es geht von ihm bezahlt. Diese Kosten und weitere entstehende Kosten möchte er aber erstattet bekommen von dem Geld was da ist.
Mein Vater ist verstorben und ich bin nicht der Erbe
Dann ist das nicht deine Sache
Beerdigungskosten
trägt der "Erbe"
Vorlage der Sparbücher
Jeder der die Sparbücher hat, kann abheben. Man müsste die als verlustig melden, das kann aber nur der Erbe.
Klar kann der Erbe alles nehmen was da ist. Wie willst du beweisen das er die die Sparbücher hinterlassen hat. Das behauptest nur du
wfwbinder, anjamaria schreibt etwas von *anfallende Beerdigungskosten* die sie anscheinend tragen muss.
Gehört zwar nicht direkt zur Frage aber ist die Fragestellerin hier überhaupt bestattungspflichtig ? Ist es nicht so, dass der oder die Erben die Kosten der Beerdigung tragen müssen ? Hier wäre es doch dann der Onkel ! ?
Oder verpflichten allein schon die Sparbuchverfügungen dazu ?