Bezugsberechtig bei der Lebensversicherung des Vaters, Erbe oder nicht?
Guten Tag, ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase. Nun ist mein Vater verstorben. Er hatte eine Kapitallebensversicherung für die Beerdigungskosten abgeschlossen, leider stehe ich als Bezugsberechtigter mit im Versicherungsschein. Die Restsumme, nach Abzug der Beerdigungskosten, zählt die als Erbschaft oder nicht?
1 Antwort
Fällt ein Erbe in der Wohlverhaltensphase an, dann kannst Du das Erbe entweder ablehnen, oder die Hälfte der Erbschaft, die nach der Zahlung der Bestattungskosten an Dich ausgezahlt wird, herausgeben.
Jeder Schuldner darf das Erbe ausschlagen oder den Pflichtteil nicht geltend machen. Tut er dies jedoch nicht, fällt die Hälfte des Erbes bzw. Pflichtteils in die Masse.
stehe ich als Bezugsberechtigter mit im Versicherungsschein.
also bleibt der Rest Erbteil, falls es einen Rest gibt, u.U. dennoch in der Familie, oder ? Natürlich vorausgesetzt, es gibt weitere Bezugsberechtigte innerhalb der Familie außer dem Verstorbenen.