Habe beerdigungskosten meines bruders übernommen .Habe Erbe ausgeschlagen.Kann ich es trotzdem bei der Steuererklärung absetzen?

3 Antworten

Ja, nur mit einem Erbe wäre es zu verrechnen. Wenn es überschuldet wäre (warum würde man es sonst ausschlagen) sind die Kosten abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo,

Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn die Kosten aus rechtlichen Gründen übernommen werden müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt werden und ganz wichtig, der Nachlass dafür nicht ausreicht.

Die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen obliegt einer Rangfolge. Unterhaltsverpflichtet sind zuerst Ehegatten, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, den Geschwistern, Großeltern und Enkeln.

Ein Unterhaltsverpflichteter muss auch dann für die Kosten aufkommen, wenn er oder sie das Erbe ausgeschlagen hat. Evtl. gut zu wissen für dich ? 

Allerdings gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen, diese sind festgelegt im ( bitte dann mal googlen ) "Bestattungsgesetz der Länder".

Guck mal was zu Beerdigungskosten in der Anleitung zur Einkommensteuer 2015 steht.