Nießbrauchlöschung?

2 Antworten

Nicht die Vermietung wird das Problem geben, sondern die Löschung des Nießbrauchs kann das Problem ergeben.

Rechne Dir am besten vorab aus, welchen Barwert der Nießbrauch hat. Oder laß es Dir angesichts des schwierigen Themas besser von einem Steuerberater ausrechnen. Dann kannst Du überschlagen wie hoch die Schenkungssteuer ausfallen würde.


Englchen 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 09:43

Danke für die Antwort. Es wird keine Schenkungssteuer anfallen, Eltern an Kinder sind es doch 400.000 Euro Freigrenze.

Da es sich um einen Immobilienkauf handelt ist Dein erster Ansprechpartner ein Notar Deines Vertrauens, denn ohne Notar kannst Du die Immobilie nicht kaufen. Dieser wird Dich auch bezüglich des Nießbrauches beraten und welche Ablösesumme hierfür Deiner Mutter zusteht. Die steuerlichen Aspekte dieser Aktionen sollte Dir Dein Steuerberater erklären.
Es dürfte nämlich entscheidend sein, ob zuerst der Nießbrauch abgelöst wird oder zuerst die Wohnung mit Nießbrauch verkauft wird. Im ersten Fall kann nämlich bei einem Schnäppchenpreis unter Verwandten es sich dann um einen gemischten Kauf mit einer Schenkung handeln und hier sind die Freibeträge für Schenkungen relativ gering.


Englchen 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 09:47

Snooopy155, nochmal eine Nachfrage zu deiner Aussage. Es ist entscheident, ob die Wohnung mit Nießbrauch verkauft wird und dann abgekauft oder erst den Nießbrauch abkaufen und dann verkaufen. Wie meinst du das?

Schnäppchenpreis ist es nicht, das ist safe.

Englchen 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 00:12

Danke, aber das ist doch klar, das der Verkauf über einen Notar läuft. Das steht doch gar nicht hier zu Debatte.

Außerdem sagte ich doch, der Nießbrauch wird nicht abgekauft sondern nur gelöscht. Der Verkaufspreis ist ca 60 % vom tatsächlichen aktuellen Marktwert. Auch da kann nicht von einem Schnäppchenpreis gesprochen werden.

Die steuerlichen Aspekte werde ich auch noch mit einem Steuerberater besprechen. Als 1. Meinung wollte ich dieses Forum hier nutzen.

Daher bitte noch mal die Frage, an den, der sich damit auskennt. Steuerrechtlich. Vielen Dank.

Andri123  26.09.2019, 00:59
@Englchen

So, nun die zweite fachunkundliche Meinung:

Der Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht wird entweder als Verkauf oder als Schenkung bewertet, oder als gemischte Schenkung. Es wird jedenfalls nicht "einfach gelöscht".

Diese selbstgestrickte Konstruktion wird jedenfalls so nicht funktionieren.

Den Wert des Nießbrauchsrechts kann man evtl. analog zum Wert eines Wohnrechts anhand der Sterbetabelle (Restlebensdauer) mal Jahreskaltmiete berechnen.

Wie kommt Ihr auf diese merkwürdigen Ideen?

Snooopy155  26.09.2019, 10:55
@Englchen

Dir ist trotzdem einiges nicht klar. Die Schenkung des Nießbrauchrechtes durch die Mutter wird sicher keine Schenkungssteuer nach sich ziehen, da in diesem Fall die Freibeträge deutlich höher sind. Aber bei dieser Lösung kann der Fall eintreten, dass die Mutter in ein Pflegeheim gehen muß oder aus einem anderen Grund soziale Hilfen in Anspruch nehmen muß. Dann kann die Rückabwicklung der Schenkung angeordnet werden, denn es handelt sich um eine selbst verschuldete Verarmung, wenn dies innerhalb der nächsten 10 Jahre eintritt.

40% unter Marktwert - das soll kein Schnäppchen sein?

Englchen 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 09:40
@Snooopy155

Ich hatte vergessen dazuzuschreiben, dass mein Bruder mich im Erbfall mit meinem Anteil auszahlen muss. Daher finde ich 60 % vom Marktwert fair.

Aber nochmal zu dem Fall der Rückabwicklung der Schenkung wegen Pflegeheim. Wer erfährt denn davon, wenn der Nießbrauch gelöscht wird, also ich mit dem Betrag x.... beschenkt werde? Wenn ein Pflegefall eintreten sollte, irgendwann, sind meine Eltern normale Mieter.

Snooopy155  27.09.2019, 10:05
@Englchen

Noch immer nicht verstanden, dass ein im Grundbuch eingetragener Nießbrauch nur durch eine entsprechende Notarurkunde gelöscht werden kann. Der Notar hat in diesem Zuge auch die Finanzbehörden über die Schenkung zu informieren. Da ist nichts mehr geheim zu halten. Zudem kommt jetzt ans Tageslicht, das Deine Mutter auch ein Testament erstellt hat, anders kann ich es mir nicht erklären, daß Dein Bruder im Erbfall Zahlungen zu leisten hat.

Daher mein dringender Rat, da so tröpfchenweise die Details nachgeschoben werden, lass Dich von jemanden beraten, der alle diese Fakten kennt (Steuerberater / Notar) denn in diesem Forum wird es eine unendliche Geschichte wenn man auf jeden Kommentar etwas mehr Hintergründe / Einschrünkungen / Zusatzbedingungen erfährt.