GEZ nach Todesfall weiter laufen lassen?

2 Antworten

Die Frage ist doch, "wann meldet man den Haushalt vom Haushaltsbeitrag ab?"

Eine Person ist gestorben. Die Miete ist weiter zu zahlen, bis die Wohnung geräumt ist. Den Rundfunkbeitrag kann man abmelden, weil der Haushalt nicht mehr besteht.

Wenn man den Haushalt weiter bestehen lässt, weil man als Erbe, oder sonstiger Berechtigter die Miete weiterzahlt und die Wohnung nutzt, kann man logischer Weise auch den Rundfunkbeitrag weiterzahlen, was wohl auch anzuraten ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Logis 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 09:42

Danke, das dachte ich auch. Gestern kam ein Schreiben von der GEZ, ich weiß, dass es jetzt anders heißt, dass das Einwohnermeldeamt den Sterbefall gemeldet hätte. Ich rief an, und beschrieb meine Situation. Ich komme von außerhalb und brauche noch ca. 3 Monate, bis das Haus geräumt und verkauft ist. Solange wäre ich oft, für mehrere Tage vor Ort, und fragte, ob es durch die Nachlassregelung nicht weiterhin über sein Konto laufen könnte. Das ließ die Dame nicht gelten, ich müsste mich an seinem Wohnsitz anmelden. Somit ist er nun bei der GEZ abgemeldet. Mir kommt das auch komisch vor, da ich ja alle Verträge als Erbe übernehme und sonst alle Lastschriften weiter laufen, Telekom, Stadtwerke…

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Tiiii  13.07.2024, 10:26
@Logis

Und wieso willst du den zahlen? Wenn dort niemand fest lebt, also gemeldet ist, besteht keine Pflicht zur Zahlung.

Wenn du weiter Fernseh schauen willst, hast du entweder eine SAT Schüssel oder musst den Kabel oder IP TV Anbieter weiter zahlen.

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Logis 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 11:18
@Tiiii

Ok, wenn das ohne Anmeldung geht, lasse ich es.

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wfwbinder  13.07.2024, 11:19
@Logis

Dann lasse den den Willen und sehe einfach schwarz. ist doch egal, für die paar Tage die Du da bist, wirst Du kein schlechtes Gewissen bekommen. Wenn Du es nur ein Ferienwohnung nutzt, ist es m. E. auch kein Haushalt und kein Grund für eine Anmeldung als Zweiwohnsitz.

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hildefeuer  13.07.2024, 15:08
@Logis

Das sehe ich völlig anders. Zweck des Aufenthalts in der Wohnung ist ja nicht wohnen, sondern Haushalt auflösen. Zumal man ja öfters nach Hause fährt.

Monteure, die für Monate Wohnungen mieten, zahlen ja auch keinen GEZ Beitrag. Weil sie nicht dort wohnen, sondern nur Übernachten.

Wenn Du jetzt ein Apartment für die Zeit mieten würdest, must Du ja auch kein GEZ dafür zahlen, weil Du da nicht wohnst.

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Warum will man denn den Rundfunkbeitrag (die GEZ gibt es bereits seit über 10 Jahren nicht mehr) für eine offenbar leerstehende Wohnung bezahlen?


Logis 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 09:42

S. Antwort wfwbinder

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Eifelia  13.07.2024, 12:16
@Logis

Die beantwortet meine Frage nicht ä Ein Beitragskonto hängt an einer Person, nicht an einer Wohnung. Für eine leerstehende Wohnung muss kein Beitrag gezahlt werden.

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