Rundfunkgebühren personengebunden?
Ich bewohne seit 1999 ein und dieselbe Wohnung mit meinem damaligen Partner (Exmann).
GEZ hatte zum damaligen Zeitpunkt er auf seinem Namen für unsere Wohnung angemldet. Mein EXmann ist dann 2015 ausgezogen. Die Gebühren wurden aber seit jeher, auch nach dessen Auszug von meinem Konto abgebucht.
Als ich jetzt die Änderung meiner Bankverbindung mitteilen wollte, haben die netten Damen mir zu verstehen gegeben, dass ich noch nicht angemeldet sei und ich die ganze Zeit über für meinen Exmann die Beiträge gezahlt hätte, da die Beitragsnummer auf seinen Namen angemeldet wurde.
Jetzt wollen sie mich rückwirkend neu veranlagen und eine Nachzahlung für die ganzen letzten Jahre von mir verlangen. So dass ich meiner Meinung nach doppelt zahle. Ich finde das eine Frechheit. Ich habe meine Wohnung in der ganzen Zeit behalten und unter der angegebenen Beitragsnummer die Beiträge immer regelmäßig "für meine Wohnung" gezahlt bzw. abbuchen lassen.
Kann mir jemand sagen, ob das wirklich alles so seine Richtigkeit hat? Und wie ich aus der Nummer ohne eine Nachzahlung wieder raus komme? Ich verstehe das Ganze irgendiwe überhaupt nicht.
Vielen Dank jetzt schon mal für ein paar vielleicht hilfreichen Tipps.
2 Antworten
Wie wurden die vereinnahmten Beiträge denn verbucht von der GEZ?
1.Für die neue Wohnung Deines Ex-Mannes? Und er hat für seine neue Wohnung nichts bezahlt, nur seinem Umzug gemeldet und die Kontoverbindung nicht geändert? Dann müsstest Du Dich m.E. an den Ex wenden mit der Bitte um Erstattung.
2. Wenn 1. nicht zutrifft, sind die Beiträge ja quasi im Nirwana gelandet und müssten entweder erstattet werden oder eben umgebucht werden.
"Die netten Damen" sind auch unterschiedlich gut. Manchmal hilft es schon, sich weiter durchstellen zu lassen, oder ein zweites Mal anzurufen oder es schriftlich zu machen.
Die Rundfunk und TV Gebühren und die Berechnung hat sich ja geändert und ist heute an die Wohnung gekoppelt, nicht mehr an Personen. Es kann also nur um einen Zeitraum gehen der vor diesen Änderung liegt.
Du hast seit 2015 gezahlt für die Wohnung und gut ist. Du bist Kontoinhaber. Warum schicken die die Beiträge nicht zurück, wenn sie Ihnen nicht zustehen? Der Exmann hat sich ja abgemeldet.
Wenn Du zahlen sollst, würde ich die geleisteten Zahlungen zurückfordern.
Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, dort melden.
Dieser Meinung bin auch. Dürfte nicht das Problem sein wenigstens umzubuchen. Ich werde mir auf jeden Fall anwaltlichen Rat holen
Also wenn ich die gute Frau richtig verstanden habe, hat er sich nur beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und keine Informationen an die GEZ gemeldet