U-Haft,kommt der Täter nach 6 Monaten raus?
Hallo zusammen.
Mich beschäftigt gerade dieses 6 Monate U-Haft Gesetz... bisher habe ich noch nichts erfahren was Verhandlungstermine angeht,mein Anwalt hat bisher auch keine Akteneinsicht. Es sind jetzt nur noch 2 Monate bis diese 6 Monate um sind,nun frage ich mich lassen Sie Täter die sich an mehreren Kindern vergangen haben nach dieser Frist frei laufen bis die Verhandlungen anfangen?
1 Antwort
"Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten."
Ich sehe die Voraussetzungen hier als gegeben.
Du willst nicht wissen, was ich mit diesem Pack anstellen würde.
Geht mir genauso sein Glück das die ihn gleich fest genommen haben
Danke für die schnelle Antwort, ich hab tatsächlich Angst das der hier bald wieder rum rennt und sich das nächste Kind packt. Ich hoffe das dieser spuck bald endet