Ex-Freundin ausgezogen, zahlt noch GEZ für meine Wohnung?
Hallo Leute,
meine Ex-Freundin ist 05/2020 ausgezogen. In dieser Zeit war ich noch Student und war von der GEZ befreit bis zum 09/2020.
Damals haben wir die Einzugsermächtigung meiner Beitragsnummer für die Wohnung auf sie laufen lassen, da ich, wie oben beschrieben, Student war.
Nach dem 09/2020 war mir klar, dass ich wieder GEZ zahlen müsste, jedoch kam kein Schreiben oder sonstiges und ich habe mich auch selbst nicht bei der GEZ gemeldet. Ich habe es quasi darauf ankommen lassen, eine Nachzahlung tätigen zu müssen und mir das immer wieder hochgerechnet.
Da ich ungern Schulden habe, habe ich mich nun 04/2022 bei der GEZ gemeldet und die Daten meines Beitragskontos angefragt, da ich meine Beitragsnummer nirgends mehr finden konnte. (letzter Kontoauszug ist zu lange her, Ex-Freundin hatte davor die Jahre gezahlt)
Jetzt kam das Schreiben der GEZ und ich war etwas überrascht: Mein Kontostand der Beitragsnummer sind 0,00 EUR. Ich habe also keine Schulden an der GEZ. Die Einzugsermächtigung ist immer noch meine Ex-Freundin, die bereits nicht mehr in der Stadt wohnt - sprich, sie hat die ganze Zeit Vierteljährlich die GEZ für meine Beitragsnummer und für meine Wohnung gezahlt.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass Sie sich nach dem Umzug auch nie bei der GEZ gemeldet hat, sehe ich das richtig? Es könnte natürlich auch sein, dass sie zwei mal GEZ zahlt und es gar nicht merkt. Sagen wir es so, sie hat ganz gut Geld und hat nie richtig auf ihr Konto geschaut.
Ich habe nun die Einzugsermächtigung natürlich auf mein Konto ändern lassen. Was passiert, wenn Sie wirklich die ganze Zeit nur für meine Wohnung gezahlt hat und sich selbst nie angemeldet hat? Dann müsste Sie irgendwann eine Zahlungsaufforderung der GEZ bekommen für Ihre aktuelle Wohnung, richtig? Da die Beitragsnummer Personenbezogen ist, ist mein Kontostand bei 0,00 EUR. Ihres müsste dann in dieser Zeit die Schulden angenommen haben, richtig?
Wir haben keinen Kontakt mehr und ich solle mich auch nicht mehr bei ihr melden.
Kann Sie das Geld gerichtlich einfordern? Ich meine, Sie hat sich selbst nicht darum gekümmert sich bei der GEZ zu melden oder sonst was. Im Zweifelsfall hat sie aber natürlich gedacht, dass Sie Ihre Wohnung zahlt - dabei aber den Kontostand meiner Beitragsnummer begleicht. Oder sie zahlt zwei mal - wie gesagt.
Grüße
3 Antworten
Sollte sie tatsächlich versehentlich für Dich gezahlt haben, kann die Ex innerhalb der gesetzlichen. Verjährungsfrist von 3 Jahren das zu unrecht bezahlte Geld von Dir zurück fordern, klar.
Ich glaube aber eher, dass sie der Meinung ist, dass, wenn sie weiter zahlt, das für ihre neue Wohnung ist.
Im Übrigen bist Du nun der "Betrüger"!
Du hättest die GEZ aufklären können und müssen, dass Du seit 09/2020 beitragspflichtig bist. Und das das wohl versehentlich von Frau Xxxxxx bezahlt wurde.
Dann hätte die GEZ Deiner Ex das Geld zurück erstattet und Dir nachträglich berechnet.
Also das meine Ex überhaupt noch für meine GEZ zahlt war mir bis vor dem Schreiben gar nicht bewusst. In der Theorie kann es sein, dass sie 2x GEZ gezahlt hat und das gar nicht bemerkt hat. Wir hatten keine "friedliche" Trennung und ich kam nur auf Umwege zu einem großen Geldbetrag, den Sie mir nach der Trennung noch schuldig war. Aber das ist ein anderes Thema und deshalb bewerte ich das ganze emotional auch etwas anders. Letztendlich wusste ich ja, dass ich seit Tag X dies Schulden habe und immer im Hinterkopf behalten. Das ändert sich ja nun nicht.
Danke für die Antwort.
Kann Sie das Geld gerichtlich einfordern?
Das kann sie fordern und dürfte auf Grund von §812 BGB vermutlich sogar erfolgreich sein.
Kann Sie das Geld gerichtlich einfordern?
Nein - wenn, bist Du Beitragsschuldner gegenüber dem Beitragsservice - aber nicht gegenüber der EX....
Und noch etwas - warum bin ich Beitragsschuldner? Meine Beitragsnummer ist ausgeglichen, auch wenn es sich fies anhört. Hätte Sie sich nicht auch einfach darum kümmern müssen, dass die GEZ nicht mehr für diese Wohnung abgebucht werden soll? Wenn ich einen Dauerauftrag zu einer Person X jeden Monat laufen lasse und es einfach nicht ändere, dann überweise ich dort halt jeden Monat hin...
Ich habe die ganze Zeit auf die Verjährung spekuliert, da sich die GEZ bei mir auch nicht mehr gemeldet hat - weil ich dachte, dass sich meine EX dort abgemeldet hat und ich in diesem Zeitraum noch Student war. Wir hatten darüber gesprochen, dass sie die Einzugsermächtigung von Ihrem Konto streichen soll und mein Konto war zuvor aktiv. (sie ist zu mir gezogen)
Etwas kompliziert..
Meine Beitragsnummer ist ausgeglichen, auch wenn es sich fies anhört.
Das ist falsch .... denn Du hättest bereits seit Oktober ( Ablauf Deiner Befreiung ) Beiträge leisten müssen .... Dein Beitragskonto ist also derzeit nur deshalb sauber, weil Deine EX bisher den Beitrag für diese Wohnung geleistet hat .
Fordert sie diesen jetzt seitens des Beitragsservices wegen Überzahlung / falscher Zuordnung zurück, so kommst wieder Du ins Spiel und müsstest dann ( soweit dies eingefordert wird ) ab Okt. 2020 rückwirkend die Beiträge bezahlen.
Kann so etwas dann überhaupt verjähren? Sagen wir mal, es wäre zwei Jahre so weiter gelaufen und ich hätte wirklich auf die Verjährung für das Jahr 2020 spekuliert evtl. sogar noch 2021. Durch diesen verzweigten Fall ist das wahrscheinlich gar nicht möglich.
Eine Sache verstehe ich dennoch nicht. Warum kommt die GEZ nicht darauf, dass jemand in der Wohnung X lebt und dort keine GEZ zahlt? Die sind doch sonst so rigoros. Sie zahlt für meine Wohnung, für die andere wird aber keine GEZ Gebühren fällig - und das ja dann auch schon seit langer Zeit (über 2 Jahre). Gibt es da keinen Datenabgleich?
Nö - denn niemand hat von ihr verlangt weiterhin für diese Wohnung Beiträge zu leisten.