Gewerbeanmeldung unter 18, welche Fragen beim Familiengericht?
Hi,
ich möchte ein Gewerbe anmelden, da ich unter 18 bin muss ich ja erst zum Familiengericht, mit der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Was für Fragen könnten da denn so auf mich zukommen?
Gibt es Fragen, die häufiger gestellt werden, bei denen man sich sicher sein kann, dass diese auf einen zukommen werden?
Ebenfalls habe ich gehört, dass die Schule um eine Stellungnahme gebeten wird, inwiefern denn?
MFG
4 Antworten
Wir waren auch mal diesbezüglich beim Amt. Die Dame war sehr freundlich. Sie hat die Aufgabe zu prüfen, welches Risiko Du mit Deinen Geschäftsplänen eingehen wirst und ob Du das tragen kannst. Sie muss Dich davor schützen, wenn Du voll geschäftsfähig bist, dass Du Dich nicht unabsichtlich auf ewig verschuldest. Denn Du kommst dann ganz alleine auch für die Folgen und somit Schulden Deiner Erwerbstätigkeit auf.
Wir Eltern wurden gefragt, ob wir es unserem Kind zutrauen, wie selbständig es ist, ob wir in die Pläne eingeweiht sind, ob wir bereit sind unserem Kind bei geschäftlichen Fragen wie Buchhaltung usw. zu helfen.
Unser Kind wurde dazu gefragt, welche geschäftlichen Pläne es hat. Welche finanziellen Umfänge dahinterstecken. Wie viel allgemeine Ahnung zum Geschäftsleben vorhanden ist.
Soweit ich weiß wurde die Schule schriftlich danach angefragt.
Hab keine Angst: das Amt hat die Aufgabe Dich zu schützen und wird in Deinem Interesse agieren
Hier ist es erläutert
Kann man mit 17 ein Unternehmen gründen?
Minderjährig – darf ich überhaupt ein Unternehmen gründen? Ja, darfst du. Jedoch benötigst du hierzu die Erlaubnis deiner Eltern und des zuständigen Familiengerichts. Das liegt daran, dass du als Minderjährige/r noch nicht voll geschäftsfähig bist.21.08.2020
https://www.starthaus-bremen.de › ...
Gründen unter 18? Was junge Gründende beachten sollten - Starthaus BremenWie "hieb- und stichfest" ist denn Dein Businessplan? Wie weitreichend sind deine kaufmännischen Kenntnisse?
Auch die Schule wird sich hinsichtlich Deiner Leistungen etc. äußern müssen.
Ebenfalls habe ich gehört, dass die Schule um eine Stellungnahme gebeten wird, inwiefern denn?
Deine Schule wird sich zu deinen schulischen Leistungen äußern, ggf. auch dazu, ob man dort einen Einbruch deiner Leistungen erwartet, wenn du ein Erwerbsgeschäft betreibst. Auch ein selbständiges und fokussiertes Arbeiten und selbstständiger Wissenserwerb sind relevante Themen für die Frage, ob du geeignet bist, ein selbstständiges Erwerbsgeschäft zu führen.
Vor allem wirst du einen Businessplan vorlegen müssen. Wenn du bislang nicht mehr als eine fixe Idee zu präsentieren hast, wird das nix.
Meine Noten sind nicht brillant. Ich möchte mich aber bessern. Und meine Zeit außerhalb, also nach dem Lernen und nach dem Hausaufgaben machen möchte ich teilweise auch für das Business sozusagen benutzen. Wie soll ich das dann bezeugen, wenn mich meine beiden Klassenlehrerinnen hassen? Diese werden einfach sagen "Er ist schlecht, nein."
Brauche ich unbedingt so ein Schreiben von der Schule, der das erlaubt? Meine beiden Klassenlehrerinnen hassen mich und werden das ohne nachzudenken sofort ablehnen.