Nach Nacktbilder/Nudes fragen (minderjährig)?

2 Antworten

Nicht jedes Nacktbild ist pornografisch... "Einfache" Nacktbilder sind grundsätzlich erst mal erlaubt.

Wenn die Bilder als pornografisch einstufen würde, stände für den Fragenden theoretisch § 184c Abs. 3 StGB im Raum. Im Falle einer freiwilligen Überlassung der Bilder wäre aber wohl Absatz 4 anzuwenden. Und die Handlung im Falle einer Ablehnung des Ansinnens dann doch zu bestrafen erscheint mit unlogisch.

Insgesamt gehe ich nicht davon aus, dass sich die Strafverfolgungsbehörden ernsthaft damit beschäftigen. Aber wenn man sich anderseits anschaut, wie leichtfertig Hausdurchsuchungen in solchen Fällen angeordnet werden...

Vom Verschicken solcher Bilder rate ich unabhängig davon aber grundsätzlich ab. Wer Fotos verschickt, gibt damit faktisch jegliche Kontrolle über die Weiterverbreitung ab.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

wenn man sich schon vom sehen und ein paar mal quatschen aus der freizeit irgendwoher kennt und sie fragt, ob sie ein nacktbild sehen will, kann man ihr eins schicken. oder es fragt einen mal eine im freibad oder am see, ob man nen großen hat (weil sie schon mal von ner geliebten von dir was gehört hat), dann kann man ihr eins schicken.