Mahnung für nicht erhaltene Online-Bestellung?
Ich habe einen Artikel über einen Online-Shop bestellt, diesen jedoch nicht erhalten. Den Shop hatte ich daraufhin angeschrieben, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Eine Antwort darauf habe ich nicht erhalten, sondern ein paar Tage später die Zahlungsaufforderung. Darauf habe ich mich wieder bei dem Shop gemeldet und mitgeteilt, dass ich die Ware nicht erhalten habe und deshalb die Rechnung nicht begleichen werde. -> keine Reaktion Einige Zeit später erhalte ich wieder eine Zahlungsereinnerung. Darauf habe ich ein Fax an die Firma gesendet, und den Sachverhalt erneut dargelegt und um Stellungnahme gebeten. -> keine Reaktion Ca. 2 Monate später erhalte ich wieder eine Zahlungserinnerung. Frage: Die Ware habe ich auch bis heute nie erhalten. Wie soll ich mich hier verhalten?
4 Antworten
Zahlen würde ich für den Moment auf keinen Fall. Wenn du keine Ware erhalten hast, musst du auch nichts zahlen. Der Händler muss belegen, dass er eine Leistung erbracht hat und du die Ware erhalten hast. Das läuft über den Barcode auf deinem Paket, der bei der Annahme vom Boten gescannt wird. Damit belegt er eindeutig, wann er das Paket abgeliefert hat.
Wenn unklar ist, wo sich das Paket befindet, muss ein Nachforschungsauftrag beim Logistikunternehmen gestellt werden. Dazu würde ich den Händler auffordern, schließlich ist er ja in der Beweispflicht. Dabei wird dann geprüft, wann das Paket wo in der Lieferkette war und wo es demzufolge vielleicht verloren gegangen sein könnte. Zugeben will es niemand, aber Pakete können auch mal verschwinden: Vom Transportband gefallen, vom Laster geklaut, ohne Info an dich an den Nachbarn geliefert, etc.
Ob der Händler oder der Logistiker das Problem verursacht haben, ist dann zunächst deren Problem. Du bist erst zur Zahlung verpflichtet, wenn du das Paket bekommen hast. Bis dahin würde ich eventuell mal in der Nachbarschaft rumfragen, ob vielleicht irgendwo ein Paket für dich angenommen wurde. Aber auch dazu bist du streng genommen nicht verpflichtet.
Da es sich wohl um einen gewerblichen Händler handelt, muss er dir nachweisen, dass du die Ware erhalten hast. Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko.
Eine Mahnung ist damit meines Erachtens nach nicht rechtens und an Deiner Stelle würde ich auch nicht zahlen, ehe die Ware bei Dir ist.
Wichtig ist nur, dass du den Verkäufer darüber informierst, was du ja schon getan hast.
Hast Du schon mal überprüft, ob es sich überhaupt um einen seriösen Händler handelt? Überprüfe doch mal, ob ein Impressum vorhanden ist und suche im Netz nach Erfahrungsberichten über diesen Shop.
Die Antwort ist soweit o.k. aber ich würde auf jeden Fall dem Händler, da er auf deine Post nicht antwortet, unter Sendungsnachweis (z.B. Einschreiben) darauf hinweisen, dass du nicht zahlst, weil du keine Ware erhalten hast. Du bist dann auf der sicheren Seite und kannst nachweisen, dass du dich nicht einfach tot gestellt hast, so wie es der Verkäufer behaupten wird.
Fordere den Versender auf den Nachweis zu erbringen, wann die Ware Dir ausgehändigt wurde. Anhand der sendungsnummer läßt sich die Sendung auch verfolgen - dann kannst Du auch selbst herausfinden, wann Du die Sendung erhalten haben solltest.
Die Auskunft wer die Sendung wem zugestellt hat erhält allerdings nur der Versender.
Wenn keine Vorkasse vereinbart war, würde ich das ganze ignorieren. Du schuldest keine Bezahlung, da die Gegenseite ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.