Geschäftsfahrzeug?

4 Antworten

Wie schon zur anderen Frage ausgeführt, ist ein Auto, was zu 50 % und mehr betrieblich genutzt wird, notwendiges Betriebsvermögen.

Natürlich kann Dich Niemand zwingen den Wagen betrieblich zu erwerben udn die Kosten zu buchen, aber mit Deiner Phobie gegenüber dem Fahrtenbuch (die elektrnische Form habe ich Dir schon genannt), verzichtest Du auf einen Haufen Geld, den Du an das Finanzamt zahlst.

Ich würde gern wissen, was Dir mein Berufskollege zu dem Thema sagt, der Deine Steuererklärungen und Abschlüsse macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das Problem ist nicht das Geschäftsfahrzeug, denn das hast Du ja für geringere Kosten eingekauft als durch einen Listenpreis bestimmt, sondern das Problem ist Deine Privatnutzung, die die Versteuerung als geldwerten Vorteil nach sich zieht.

Würdest Du das Fahrzeug nicht privat nutzen, wäre es ein 100% Geschäftsfahrzeug und Du hättest überhaupt keinen geldwerten Vorteil zu versteuern. Also: trenne geschäftlich und privat.

Die Frage, ob ein Fahrzeug im Betriebsvermögen sein sollte/muss, bestimmt sich nach dem Grad der dienstlichen Nutzung.


Eifelia  04.01.2024, 12:35

Dafür müsste FS aber ein Fahrtenbuch führen, was er/sie nicht will - Prinzip 'Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass."

Eifelia  04.01.2024, 13:54
@Eifelia

---oder ein Fahrzeug anschaffen, dass nicht für Privatfahrten geeignet ist.

24hTrend 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 14:02

ja, es geht um den geldwerten Vorteil. Das Finanzamt hat den Nachweis für An- und Abfahrten zur Ausführung von Baudienstleistungen als Exel Tabelle abgelehnt. Obwohl der Kilometerstand und die An- und Abfahrten sehr genau aufzeigten, dass keine privaten Fahrten mit dem Fahrzeug stattgefunden haben. Dafür ist im Haushalt ein zweites Fahrzeug angemeldet. Ich werde deshalb auf die nachweislichen Nachteile als Vorteile angebotenen steuerlichen Vergünstigungen verzichten und zu meinen Baustellen laufen und Material oder Geräte nur noch anliefern lassen anstatt dieses mit meinem Fahrzeug zu tun.

Eifelia  04.01.2024, 15:28
@24hTrend

Es gibt keine Nachteile, da durch die Regelung zur Kostendeckelung sichergestellt ist, dass immer höchstens die tatsächlichen Kosten als Privatanteil anzusetzen sind, diese werden also schlimmstenfalls neutralisiert - einen "Gewinn" kann es nicht geben.

Du kapierst das wohl nicht!

Weil Du zu faul bist, ein Fahrtenbuch zu führen!

Sorry: "Doof bleibt Doof!"

Gern zum dritten Mal dieselbe Antwort:

Ein Wirtschaftsgut, welches zu mehr als 50 % betrieblichen Zwecken dient, ist

zwingend

Betriebsvermögen.

Falls an dieser Aussage etwas unverständlich ist, formuliere gern das Verständnisproblem oder wende Dich an Deinen Steuerberater.


24hTrend 
Beitragsersteller
 04.01.2024, 14:05

Nein, bitte verstehe, ich muss kein Wirtschaftsgut für meinen Betrieb anschaffen.

Ich kann zu meinen Bauvorhaben mit meinem privaten Fahrzeug fahren und das Material und Geräte von Lieferanten liefern lassen.

Eifelia  04.01.2024, 14:46
@24hTrend

Die Fahrt mit dem privaten Fahrzeug zur Baustelle ist aber eine betriebliche Nutzung...