Wiese in Wohngebiet wird für Wohnwägen / Anhänger vermietet?
Hallo,
neben unserem Haus befindet sich eine Wiese. Der Weg zu unserer Haustür grenzt direkt an diese Wiese an. Der Inhaber der Wiese vermietet diese Wiese jetzt seit kurzem für das Abstellen von Anhängern und Wohnwagen. Der erste Wohnwagen steht nun quasi direkt vor unserer Haustür (2m davon entfernt, obwohl auf der riesigen Wiese überall noch Platz wäre). Sieht unschön aus und die Kinder fangen schon an darauf herumzuklettern... Es sieht bisher so aus, also würde der Wohnwagen nur abgestellt sein, niemand wohn drin.
Meines Wissens nach (nicht zu 100% bestätigt) ist das hier ein reines Wohngebiet. Darf er die Wiese dafür nutzen? Das Grundstück ist ein Baugrundstück, ist für sowas eine Nutzung als dauerhafter Parkplatz zulässig? Zumal er das Grundstück ja gewerblich nutzt, wenn er es als Parkplatz vermietet?
Habe zu dem ganzen nur diese Regelung gefunden:
§ 12 Abs. 3b StVO:
"Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."
Gilt das auch für private Grundstücke in Wohngebieten? Wie verhält es sich in Mischgebieten?
Gruß
Fabian
2 Antworten
Ein Anruf beim Ordnungsamt wird klären, ob das Abstellen dort erlaubt ist. Wenn nicht, muss die Behörde tätig werden. (Wasserrecht, Bebauungsplan - da gibt es viele rechtliche Einschränkungen)
Ob eine nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann eigentlich nur das Finanzamt klären - wenn kein Gewerbeschein vorliegt und deshalb auch keine Steuern deklariert werden ist das Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.....
Zuerst must Du mal klären was das für ein Gebiet ist. Selbst wenn es ein reines Wohngebiet wäre, ist Gewerbe dort zulässig. Allerdings ist eine ausschließliche Gewerbliche Nutzung eingeschränkt. Also z. B. Hotels dürfen dort nur bedingt errichtet werden. Das ist meist der Dreh und Angelpunkt. Niemand will Rotlicht Gewerbe dort.
Was den Wohnwagen betrifft, muss da auch der Grenzabstand eingehalten werden, sonst stellt das Ding eine Brandlast für Dein Grundstück dar.
Nur wenn eine Haus drauf steht, dann darf der Wohnwagen dort auch im Grenzbereich stehen. Ob er dort zum Wohnen abgestellt wurde, lässt sich ja leicht klären. Wenn Stützen ausgefahren sind, wird gewohnt. Wenn nicht ist er nur abgestellt. Das nächste ist TÜV und Zulassung und damit verbundener Versicherungsschutz. Kein TÜV, keine Zulassung= keine Versicherung.
Auf jeden Fall prüfen ob man dagegen Rechtsschutzversichert ist.