Gehört RSV zur Erbmasse?
Mein Mann ist letztes Jahr verstorben,hatten einen Kredit zusammen,welcher von der TSV abgedeckt wurde.Meine To ihrer klagt nun auf einen Anteil aus dieser Versicherung.Ist das rechtens.Vielen Dank für Ihre Hilfe
5 Antworten
Es wäre ja vielleicht mal ganz interessant, wen die To verklagt, mit welcher Begründung und ob es nun um eine Restschuldversicherung (RSV) oder einen Turn- und Sportverein (TSV) geht.
Also, Du hast mit Deinem verstorbenen Mann zusammen einen Kredit aufgenommen für das Wirtschaftsgut x. Obwohl Ihr beide Kreditnehmer wart, hat die RSV des Verstorbenen die Restschuld übernommen. Nun hast Du das Wirtschaftsgut x in Deinem Eigentum (Da fragt man sich schon, warum), und die To möchte davon einen Anteil haben, oder wie soll man sich das vorstellen?
Das ist alles völlig abstrus. Und irgendwie ist das immer so bei Fragen mit "ist das rechtens?. Sorry.
Wenn Du verklagt wirst, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Evtl. Kommt auch Beratungshilfe in Betracht.
Gehen wir es mal so an, Dein Mann und Du, Ihr hattet einen Kredit. Dieser Kredit wäre ohne RSV zur Hälfte von eventuellem Vermögen Deines Mannes abgezogen worden, um den Wert des Erbes zu ermitteln.
Durch die RSV ist der Kredit getilgt und es Wird nicht mehr abgezogen, der Wert des Nachlasses hat sich erhöht.
Damit erhöht sich sowohl Dein Erbteil, wie auch der, der Tochter.
Du hast eine Klage zugestellt bekommen und erwartest von uns eine Prognose dazu, wie das Urteil lauten wird?
Zur Info: Hier ist nicht das Gericht!
Und wenn im Rahmen einer Gesamtrechtsübertragung alle Rechte und Pflichten vom Erblasser auf den Erben übergehen wird das ja wohl auch Versicherungsansprüche betreffen.
Was Du uns allerdings verschweigst ist, ob es letztwillige Verfügungen irgendeiner Art gibt, lebzeitige Schenkungen, besondere Vereinbarungen mit der RSV.
Vor Gericht solltest Du nicht so verschwiegen sein. Sonst geht die Sache in die Hose. 100Pro.
Der Zweck der RSV ist es im Todesfall die vorhandene Kreditverbindlichkeit abzudecken. Damit fallen die Kreditverbindlichkeiten nicht unter die Erbmasse.
Anders ist es bei einer Risikolebensversicherung, diese wird an den Begünstigten oder die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im letzteren Falle erben die Hinterbliebenen zwar die Schulden aber erhalten auch die fällige Risikolebensversicherung zur begleichung der Schulden.
Deswegen habe ich ja geschrieben .." im letzteren Falle.." Gibt es einen Begünstigten, dann zählt die Auszahlung nicht zur Erbmasse.Im anderen Falle jedoch.
Auch eine Rattenschutzvorrichtung gehört zur Erbmasse, wenn sie einen Wert hat. Warum soll der Turn- u. Sportverein die Schulden abdecken?
Du solltest mal was gegen Deinen AKÜFI (Abkürzungsfimmel) tun.
Ein Begünstigter aus einer LV zu sein, hat m.E. gar nichts mit dem Erbe zu tun?