Was erbt ein Stiefkind bei Berliner Testament aus der Erbmasse seines leiblichen Elternteils nach dem Tod des Stiefelternteils?
Meine Mutter hinterließ ein mit meinem Stiefvater verfügtes Berliner Testament, nach dem ihre Erbmasse auf meinen Stiefvater übergehen sollte. Nach dessen Tod sollte die leibliche Tochter, meine Halbschwester, Alleinerbin sein. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter 2015 meinen Pflichtteil nicht eingefordert. Meine Halbschwester ist 2019 verstorben. Meine Frage ist, ob ich nach dem Tod meines Stiefvaters Anspruch auf den an ihn uebergegangenen Erbteil meiner Mutter habe.
2 Antworten
Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und damit auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sollen diese dennoch erben, können Eltern einer Patchworkfamilie ein sogenanntes Berliner Testament aufsetzen. Kinder können einen Stiefelternteil nur beerben, wenn dieser sie testamentarisch zu Erben eingesetzt hat.
Schaue auch einmal hier
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/patchwork-familien-wie-erben-stiefkinder?full=1
In einer Patchworkfamilie ist ein Berliner Testament das sicherste Mittel, die Kinder des Erstversterbenden von jeglichem Erbe auszuschließen. Du bist ja nicht der Abkömmling des Stiefvaters und hast daher an ihm ebensowenig Rechte wie ich.
Hast du dich mit deiner Mutter nicht verstanden oder haben die beiden sich nicht beraten lassen?