Neues Gesetz mit GBR Bauplatz aus der Landwirtschaft?
Hallo wir (mein Vater und ich sein Sohn) haben einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ich bin nach dem Tod meines Vaters Alleinerbe und bekomme den Betrieb. Meine Schwester bekommt neben dem Hof einen Bauplatz und möchte in nächster Zeit dort mit ihrem Mann hausbauen. Dieser Bauplatz ist noch in der Landwirtschaft eingetragen. Nun ist der Gedanke daß meine Schwester mit meinem Vater eine GBR gründet um somit keine Steuern bezahlen zu müssen denn dann gehört das neue Haus quasi irgendwie mit zum Hof durch diese GBR. Meine Schwester bekommt durch diese GBR 5% vom Hof. Das ganze soll 5jahre laufen und dann kann mein Vater das Grundstück mit dem Haus einfach meiner Schwester übergeben ohne das sie jede Menge steuern bezahlen müssen nur damit das Grundstück aus der Landwirtschaft rauskommt.
Nun zu meiner Frage!? Was passiert wenn meine Schwester und ihr Mann nach 2 oder 3 Jahren nicht mehr genug zahlen können und das Haus verkauft werden muss? Hängt dann unser Betrieb (den ich eigentlich Mal erben sollte) auch mit drin?
2 Antworten
Das haben Dein Vater und Deine Schwester wohl kaum selbst ausgekungelt. Warum also fragst Du hier und nicht den Steuerberater, der daran beteiligt war - oder einen anderen Deines Vertrauens? Der Sepp hat völlig Recht - eine Frage zu einem so ausgefeilten Sachverhalt in einem Forum zu stellen, ist fahrlässig.
NB: Es sollte unbedingt jemand mit der Qualifikation "landwirtschaftliche Buchstelle" sein!
Wieso schreibst Du eigentlich "neues Gesetz"?
IMHO geht es um die steuerpflichtige Entnahme des Baugrundstücks...
Durchaus möglich, dass der Fragesteller sich hier in den Steuerarten vergaloppiert hat. Wenn deine Annahme richtig ist, macht doch der Schlenker mit den 5 Jahren überhaupt keinen Sinn.
Die 5 Jahre spielen doch nur bei der Grunderwerbsteuer eine Rolle und bei der Frage, ob es sich in bestimmten Konstellationen (die hier aber nicht vorliegt) um einen gewerblichen Grundstückshandel handelt.
ich frage bei Operationen am Herzen auch immer hier auf der Plattform.
Der komplette Sachverhalt ist so nicht darstellbar.
aber Steuerberater ist bestimmt viel zu teuer, richtig?
gar nix ....
da ich:
- ohne Mandatsübertragung keine Auskunft gebe
- ich ohne Bezahlung auch nicht tätig werde
Offenbar geht es hier nicht um die Besteuerung eines landwirtschaftlich Betriebes, sondern, wenn man sich die gedachte Gestaltung ansieht, um die Vermeidung von Grunderwerbsteuer.
Dafür taugt aber die gedachte Gestaltung nicht, da Erbschaften keine Grunderwerbsteuer aufwerfen und die Tochter als geradlinige Verwandte überdies auch befreit wäre.
Das mit dem Hof ist leider völlig unklar geblieben. Wenn der ausgegliedert werden soll, um der Schwester Grundvermögen zu verschaffen, sind wir allerdings doch im Einkommensteuerrecht und es ist hier unklar, ob eine "landwirtschaftliche Buchstelle" benötigt wird, weil nicht klar ist, wohin der Hof jetzt gehört.