gegenseitige Rechnungen zwischen Freiberuflern möglich?
Hallo zusammen,
um es für mich zu erleichtern hinsichtlich einer Scheinselbständigkeit hatte ein Freund von mir, der ebenso Freiberufler ist wie ich, uns gegenseitig Aufträge zu erteilen und somit auch Rechnungen zu schreiben. Somit kann man dann die 5/6-Regel anwenden, indem man halt mehr als 1/6 aus einem Auftrag und weniger als 5/6 aus einer anderen Tätigkeit bezieht.
Ist dies denn so einfach möglich? Wir dachten dabei an Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen. Er schult mich und ich ihn in gewissen Fachgebieten. Und dafür schreiben wir uns dann natürlich gegenseitig Rechnungen. So haben wir dann auch selber einen Knowhow-Aufbau.
Ist dies so legal oder bewegt man sich hierbei auf einem sehr dünnen Eis?
Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen gemacht
1 Antwort
Meines Erachtens nennt sich das Gestaltungsmissbrauch, aber das ihr letztlich Dinge versteuern würdet, die ihr gar nicht versteuern müsstet, würde es wohl keinen interessieren.
Man würde Euch eventuell für bescheuert halten, aber eventuell hab ich irgendwas an dem System nicht verstanden.
Ein Freiberufler hat nie Problem mit Scheinselbständigkeit. Scheinselbständigkeitsprobleme haben Personen die Arbeitnehmer anstellen aber behaupten es wären freie Mitarbeiter.
Scheinselbständigkeit wird an Positionen festgemacht wie:
wird Leistung geschuldet oder Erfolg?
wie und für was wir Entgelt gezahlt?
Wird die Zeiteinteilung vorgeschrieben?
Sich gegenseitig Rechnungen zu schreiben, deren Leistungsaustausch womöglich gar nicht vorlag, ist meines Erachtens die dümmste aller Ideen.
@GRme83: im Prinzip hast Du nicht Unrecht, aber bringst nicht Du vielleicht etwas durcheinander?
Wenn man dann auch noch mehr als 5/6 seiner Einkünfte über dieses Projekt bezieht.... usw.
Das interessiert doch das Finanzamt in Bezug auf Scheinselbstständigkeit nicht. Die Sozialversicherung hingegen schon. Zwischen den beiden Behörden ist aber ein Unterschied.
Ja du hast natürlich Recht. Ich meine nicht das Finanzamt, sondern beispielsweise den DRB. Das FA ist dies an dieser Stelle natürlich egal. Dem FA ist allerdings eine Scheinselbständigkeit nicht egal. Und das eine führt zum anderen. Im Prinzip kommunizieren die unterschiedlichen Institutionen miteinander und bekommen dementsprechend immer wieder Neuigkeiten mit.
Nein ich bin kein Selbständiger, ich bin einer derjenigen die prüfen werden, ob Du selbständig tätig bist oder nicht. Du bist als Ratsuchender hier, dann solltest Du die Antworten nicht danach gewichten, weil ich Dir gefallen, sondern danach wer antwortet.
Finanzamt und Rentenversicherung zum Beispiel kommunizieren im Bereich Selbständigkeit überhaupt nicht miteinander, denn theoretisch kann die Rentenversicherung zum Punkt abhängig beschäftigt kommen und die Finanzverwaltung zum Punkt selbständig, da die Vorschriften des EStG und des SGB nur fast gleich sind.
Zudem muss sich in erster Linie Dein Auftraggeber Gedanken über Scheinselbständigkeit machen, denn er müsste Deine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und zwar auch die Arbeitgeberanteile, denn er begeht mit Dir "Sozialversicherungsbetrug" (ich hab keine Ahnung ob der Tatbestand so heißt).
Schlussendlich bleibt es dabei, dass das gegenseitige Rechnungsschreiben Blödsinn ist. Ertragsteuerlich würde es Eure Einnahmen und Gewinne hochtreiben, außer die Rechnungen würde gar nicht beglichen. Umsatzsteuerlich könnte man je nach Durchführung zu dem Schluss kommen, dass kein Leistungsaustausch vorliegt, dann würde der Rechnungsstelle die Umsatzsteuer nach § 14c UStG schulden, der andere hätte aber keinen Vorsteuerabzug.
Und zum Praxisteil, die drei Positionen die ich genannt habe, sind gewichtige Punkte. Wenn diese für eine Selbständigkeit sprechen, dann ist man selbständig auch wenn man nur einen Auftraggeber hat. Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, da ist man nicht selbständig auch wenn man zehn verschiedene Auftraggeber hat.
Hallo,
dann dank ich dir für deine durchaus hilfreiche Antwort. Ich bin im Projekt um definitiv eine spezifische Dienstleistung abzuliefern und werde nicht nach Erfolg bezahlt. Es gibt im Prinzip kein bestimmtes Erfolgsziel. Darüber hinaus werde ich nach Stunden bezahlt. Ich habe also einen Stundensatz, der verhandelt wird und nach diesem wird abgerechnet. Ich bin auch nicht an den Vorgaben des Auftraggebers, was Zeiteinhaltungen oder Tarifverträge betrifft gebunden. Wenn ich also 50h arbeiten will, dann tue ich dies. Somit ist meine Zeiteinteilung also auch variabel und kann durch mich bestimmt werden. Es sollte nur nicht immer nachts erfolgen, sondern am Tag. Am Freitag beispielsweise arbeite ich von zu Hause aus und habe meinen Buchhaltungs- und Organisationstag. Und was Urlaub angeht, müssen diese nicht genehmigt werden vom Auftraggeber. Aber natürlich kommuniziere ich Urlaub rechtzeitig, so dass sich der Auftraggeber darauf einstellen kann. Dies ist aber auch ganz normal. Wenn mir jemand eine Küche aufbaut und nach dem ersten Tag für 2 Wochen unangemeldet in den Urlaub fliegt und ich warten muss, dann stimmt irgendwas nicht.
Also alles in allem handle ich schon wie ein Freiberufler, der ich ja auch bin. Ich bin bei diesem Auftraggeber nun schon seit längerer Zeit, da der Stundensatz passt und ich dort vor Ort in der Nähe meines Wohnortes bin. Dies sind zwei Gründe, die mich dort halten. Und wieso sollte ich wechseln für schlechtere Konditionen? Dann arbeite ich ja nicht mehr wirtschaftlich und gewinnbringend oder?
Wenn ein Freiberufler nie Probleme mit Scheinselbständigkeit hat, wieso gibt es dann das Problem überhaupt. In einer Welt ohne Probleme magst du Recht haben, aber in der Praxis kann sich dies schon anders darstellen. Fakt ist, wenn man über längere Zeit für einen Auftraggeber arbeitet als Selbständiger, dann macht man sich schon mal verdächtig. Wenn man dann auch noch mehr als 5/6 seiner Einkünfte über dieses Projekt bezieht, dann ist dies noch gefährlicher. In der heutigen Welt ist dies allerdings Gang und Gebe. Man arbeitet zu 95% über Dienstleister für die eigentlichen Endkunden. Aber dies interessiert dem Finanzamt herzlich wenig. Für das Finanzamt gilt nur, von wem ich mein Geld beziehe für ein Projekt, also an wen ich meine Rechnung stelle. Meist arbeitet man über Jahre hinweg für einen Dienstleister für unterschiedliche Projekte. Dies ist dann aber sehr verdächtig in Hinblick auf die Scheinselbständigkeit. Wenn man einer Prüfung unterzogen wird, dann braucht man sehr gute Argumente. Und um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden kann man bspw. auch mehr als 1/6 aus einer anderen Quelle beziehen, also über ein anderes Projekt. Und dies ist ja vielleicht auch möglich über einen anderen Freiberufler, wie ich es beschrieben habe.
Ich kann deine Meinung somit nicht vertreten. Bist du selber Freiberufler? Dann solltest du diese Problematik kennen. Und wenn nicht, dann würde ich mich vielleicht ein wenig zurückhalten mit subjektiven Einschätzungen.