Pflegeheim Zuzahlung im Voraus oder am Monatsende?

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Hallo, die von den Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge werden bei vollstationärer Pflege (§ 43) zum 15. eines jeden Monats fällig. Evtl. hilft dir diese Seite etwas weiter : http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/87a.html
mfg