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fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

Baufinanzierung, Haus, Hauskauf, Hausverkauf, Renovierung, Vorfälligkeitsentschädigung
Verzugsschaden bei verspätetem Geldeingang bei Immobilienkauf

Hallo zusammen,

ich habe eine Immobilie erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanziert. Kaufpreisfälligkeit war der 30.11.14. Ich habe die Banken rechtzeitig angewiesen den Kaufpreis zu überweisen (21.11.14). Bei der Abwicklung durch die Bank gab es aber Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen. Daher ging das Geld erst am 04.12. beim Käufer bzw. dessen Banken ein.

Mit dem Kaufpreis wollte der Verkäufer alte Kredite ablösen. Durch die Verzögerung weniger Tage sind nun Kosten in dreistelliger Höhe entstanden da die Vorfälligkeitsentschädigung neu berechnet wurde. Der Verkäufer möchte diesen Betrag als Verzugsschaden nun von uns beglichen haben und fordert diesen über einen RA ein.

Es tut mir natürlich Leid dass dem Verkäufer durch das Versäumnis meiner Bank Kosten entstanden sind. Meine Bank hat lediglich die Verzugszinsen (zweistelliger Betrag) überwiesen. Im Vorfeld wurde von der Bank des Verkäufers aber nicht auf diese möglichen Zusatzkosten hingewiesen bei Verspätung hingewiesen.

Ich habe den Kaufvertrag zur Hand genommen und da von der Erstattung solcher Kosten nicht die Rede. Der Käufer hat aber ein Recht darauf sich nicht gezahlte Kaufpreisanteile mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinsatz der EZB verzinsen zu lassen. Nach aktuellem Stand 4,27 % Jahreszins ( 5 + (-0,73)). Mehr ist da nicht definiert.+

Liegt in diesem Fall tatsächlich ein Verzugsschaden vor?

VG Peter

PS. Gespräche mit beiden Banken waren ergebnislos.

Immobilienkauf, Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungen

Ich habe eine Frage zu Sondertilgungen und der VKE.

In meinem Vertrag steht: Die Darlehnsnehmer haben das Recht das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Sofern in dem mit den Darlehensnehmern abgeschlossenen Darlehensvertrag bei Vertragsabschluss ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, kann im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung während dieser Sollzinsbindung die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge nicht überschreiten: - Ein Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, beträgt, 0,50% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, - Den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Was heißt das jetzt für mich? Ich habe jetzt extra eine niedrige Rate vereinbart um immer zahlen zukönnen. Aber auch mal mehr zu zahlen. MIt geänderten Zahlenwerten: Sollzinsleitungen während Zinsbindung: 50000 Nettodarlehnsbetrag: 70000 Sollzinsleitungen nach Zinsbindung: 56000 Wenn ich jetzt 10000 Ero Sondertilgungleiste was muss ich dann der Bank an VKE zahlen?

Kredit, Sondertilgung, Vorfälligkeitsentschädigung, Zinsbindung

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