Freundin soll laut testament alles erben, was ist mit Bausparvertrag wo ex noch drinnen steht
Hallo ich hoffe mir kann hier jemand helfen
also meine Mutter war 7 Jahre mit Ihrem Lebensgefährten zusammen, nun ist er verstorben und hat uns ein testament hinterlassen da er leider noch verheiratet war und nur getrenntlebend war ist nun ist meine frage er sagte immer das meine Mutter alleinerbe ist wenn das der fall ist würde meine mutter ja alles erben was passiert aber mit einem bestehendem Bausparvertrag ich bin mir nicht sicher ob da was eingezahlt worden ist oder niciht mehr, da er aber wahrscheinlich vergessen hat die Person die bei seinem Tod das geld erbt also seine noch ehefrau auf meine mutter zu ändern was würde da passieren ? da meine mutter alleinerbe ist aber vergessen wurde im Bausparvertrag ausgetauscht ^^ zu werden. kriegt die ex was vom erbe da sie ja seine noch ehefrau war aber im testament meine mutter alleinerbe ist ?
bitte um dringende Antwort damit wir uns nicht mehr den kopf zerbrechen
bitte versteht das nicht falsch als geldgierige freundin und stieftochter ^^ wollen wir nicht da stehen aber wir müssen einen finanzplan machen was uns erwartet oder nicht wir haben ihn wirklich geliebt und er uns auch das wissen wir
5 Antworten
Wie Du so schön schreibst lebt die Ehefrau des Verstorbenen noch. Damit wird sie trotz Testament das Pflichtteil erben, allerdings hat sie nur Anspruch auf einen geldwerten Ausgleich. Darüber solltet Ihr euch mehr Gedanken machen, wo Ihr das Geld hernehmt und womit Ihr die anstehende Erbschaftssteuer begleichen werdet, denn als Freundin hat sie nur einen Freibetrag von 20 000 €. Und wenn die Noch-Ehefrau pingelig ist, wird sie größere Zuwendungen während der Ehezeit an die Freundin auch bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigen lassen. Dann ist das Problem, dass der Bausparvertrag auf beide Eheleute abgeschlossen wurde das kleinere Übel. Ausserdem erhält sie auch noch Witwenrente.
ist aber vergessen wurde im Bausparvertrag ausgetauscht ^^ zu werden.
Was sollen uns diese Worte sagen? Was soll "mit drinnen" denn heißen? Wenn das ein gemeinsamer Bausparvertrag war, dann kann man ja nur den ideellen Hälfteanteil vererben. Vererben kann man nun einmal nur das, was einem selber gehört und nicht das, was einem anderen gehört. Um diese platte Erkenntnis gewinnen zu können, braucht man sicherlich nicht studiert zu haben.
Auf den naheliegensten Gedanken kommt die Fragestellerin im übrigen nicht: Zunächst mal bei der Bausparkasse anzufragen ob Guthaben vorhanden ist. Da müßte natürlich erst mal ein Erbschein beantragt werden. Der arme Rechtspfleger.....
Valeriy. Deine Frage um mehr als 2/3 reduziert::
Der noch verheiratete Freund meiner Mutter ist verstorben und hat sie in einem gültigen Testament als Alleinerbin bestimmt. Gründe für eine Enterbung der Ehefrau und dessen Kinder sind nicht bekannt. Wer erbt und was geschieht mit einem auf den Verstorbenen lautenden Bausparvertrag, dessen Sparkapital unbekannt ist?
Antwort: Ein Bausparguthaben würde in den Nachlass fallen. Ehefrau und Kinder sind berechtigt, ihren gesetzlichen Pflichtteil geltend zu machen.
Guter Versuch!
Nur von Kindern der Ehefrau habe ich nichts gelesen, aber die könnte es natürlich geben.
Die Fragestellerin müßte ferner noch ihre Vermutung/Behauptung belegen, Stieftochter des verstorbenen Lebensgefährten zu sein.
wir müssen einen finanzplan machen was uns erwartet oder nicht wir haben ihn wirklich geliebt und er uns auch das wissen wir
Das ist ein Wort- und Gedankensalat, unfassbar.
Alleine die vermutete Formulierung "wir müssen einen finanzplan machen was uns erwartet" wirft weitere Fragen nach dem Müssen auf. Warum solltet ihr müssen? Niemand zwingt Euch dazu oder war das Teil einer auf Kredit gebauten L(i)ebenslüge?
Also die dringend erbetene Antwort lautet: Vermögensbestimmung, Pflichtteil, Erbschein und dann seht Ihr weiter:-((°°°°
Aus der Beschreibung schließe ich, dass keine Scheidung beantragt worden ist. Geht man davon aus, dass es eine Zugewinngemeinschaft war und dass es neben der Frau keine Pflichtteilsberechtigten gibt, müsste folgendes zutreffen:
- Aus dem Gesamtvermögen der Eheleute steht der Ehefrau ohnehin die Hälfte zu.
- Vom dem Rest steht der Ehefrau weiterhin die Hälfte als Pflichtteil zu
- Der Wert, den Ihr somit erben solltet, ist also ein Viertel des Vermögens beider Eheleute.
Ich hoffe, ich bin nicht durch irgendetwas durcheinandergekommen. Wenn es sich um viel Geld handelt, sollte sich ein Testamentsvollstrecker um die Geschichte kümmern.
Aus der Beschreibung schließe ich
Ich konnte die Beschreibung nicht lesen. Du offenbar ja. Was schreibt er denn be?
- Mann ist verheiratet
- Mann verstirbt
- Freundin ist Alleinerbin
Die Geschichte mit dem Bausparvertrag hat mit der Frage eigentlich nichts zu tun - bzw. ist nicht relevant - zumindest verstehe ich das so
Und wer schreibt hier? Der verstorbene Mann, die Ex oder die aktuelle Frau?
Wir fassen zusammen:
Die Frage hat mit dem Text nichts zu tun, tut aber so, als hätte sie. So etwa?
Und wer schreibt hier?
Tochter von Freundin
Ich habe jahrelang Lastenhefte großer Konzerne interpretiert, da lernt man, Ungeschriebenes zu ergänzen und Überflüssiges zu ignorieren.
Die ergänzen einen Auftrag technischer Art um Beschreibungen der einzelnen Leistungen.
Aus Wiki (müsste Dir gefallen):
Gesamtheit der Forderungen des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers
Ich frage mich, was uns die gesamte Buchstabenwüste sagen soll.
Sieht aus wie das, was beim Scrabble übrigbleibt.