Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn du die vereinbarten Raten immer regelmäßig und fristgerecht wie vereinbart zahlst, dir dein Auto zusätzlich gepfändet wird. Und einfach ohne Vorwarnung abholen tut das auch keiner. Du hast mit Sicherheit deine Raten mehrfach nicht beglichen und musst nun die Konsequenz daraus tragen. Und außerdem, wenn man in Zahlungsschwierigkeiten ist, dann steigt man doch eher auf ein kleineres, günstigeres Auto um, um Kosten einzusparen. So alt und klapprig kann dein Auto nicht gewesen sein, wenn es dennoch gepfändet wird. Erkundige dich mal, unter welchen Voraussetzungen du dein Auto wieder zurückbekommst. Schildere, dass du es zur Bestreitung des Lebensunterhalts brauchst, damit die Schulden beglichen werden können.
Am meisten wird auf ein Inkassobüro zurückgegriffen. Ich habe mal nach einer Seite bzgl. der Gebühren gegoogelt: /www.kaeuferportal.de/inkasso-kaufberatung/inkasso-kosten
Ich würde es ganz genau so machen wie du geschildert hast. Informiere deinen Vermieter rechtzeitig und dieser sollte sich dann mit dem Hausmeister in Verbindung setzen. So kann es erst garnicht zu einem Streit kommen. Kläre das noch vor Wintereinbruch.
Ich habe schon davon gehört. Einige Städte haben schon zusammen mit entsprechenden Banken ein Angebot erstellt, das älteren Menschen, die beispielsweise nur noch sehr erschwerlich ihre Wohnung verlassen können um Geld abzuheben, ermöglicht, durch Anruf bei einem Servicecenter Geld zu beantragen, welches ihnen durch einen Boten nach Vorlage des Personalauweises, direkt an die Tür gebracht wird. Es gibt mittlerweile Banken, die für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren verlangen und auch das Girokonto an sich kostenfrei ist. Wichtig hierbei ist wohl, dass zusätzlich zur Kostenfreiheit auch noch viele andere Leistungen mit inbegriffen sind. Kommt wahrscheinlich auch auf dein monaltiches Einkommen bzw. Guthaben auf dem Konto an.
Die Berechnung von gandalf ist ja soweit in Ordnung, aber dein Elterngeld bekommst du ja lediglich für ein Jahr (im Höchstfall für zwei Jahre bei hälftigem Betrag) und dann sieht die Berechnung schon wieder ganz anders aus. Von was wollt ihr dann leben? Aus Erfahrungswerten weiß ich, dass die Bank nur Einkommen als solches bewertet, wenn dies seit mindestens einem Jahr regelmäßig einfließt, was bei euch nicht der Fall wäre. Bei einem Hauptverdienst des Ehemannes von nur € 1.300 netto sollte man sich keine Immobilie anschaffen!
Soweit ich weiß, zahlt hier keine gesetzliche Krankenkasse. Die Kosten werden nur von einer Zahnzusatzversicherung, ich glaube sogar in voller Höhe, übernommen.
Gültig ist in der Regel das, was du unterschrieben hast. Wenn du z.B. übers Internet einkaufst, kannst du, ohne den AGB´s zugestimmt zu haben, deine Bestellung garnicht abschicken. Du solltest den Kaufvertrag in jedem Fall zuerst lesen, bevor du ihn unterschreibst!
google doch mal unter "geplante Änderungen bei Privatinsolvenz" und du erhälst unzählige Antworten.
Das Disagio/Damnum stellt einen Kostenaufwand dar, der nicht als einmaliger Gesamtbetrag in einem Jahr als Kostenaufwand gesehen werden darf, sonder auf die Laufzeit der entspr. Darlehens zu verteilen ist. Sprich wenn ein Dasrlehen 10 Jahre läuft, dann darfst du jährlich 1/10 des Disagios als Kosten abziehen.
Bei einem Leasing-Vertrag ist man doch in der Regel eh Vollkaskoversichert, sodass die Versicherung den Schaden übernimmt und das Auto somit abgelöst werden kann, bzw. der Vertrag dadurch aufgehoben werden kann. Auf der Selbstbeteiligung wird sie jedoch sitzen bleiben.
Nein. Entweder ein Testament wird handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben, oder es bedarf einer notariellen Beglaubigung.
Erkundige dich auf jeden Fall noch mal, denn es kommt ganz auf deinen Vertrag an, ob solche Schäden mit eingebunden sind. Wenn nicht, kann man bestimmt noch einen Zusatz zum bestehenden Vertrag abschließen um evtl. Lücken abgedeckt zu haben.
Um eine Kontovollmacht zu erhalten, müssten eigentlich Kontoinhaber und derjenige der die Vollmacht erhalten soll, die Bank gmeinsam aufsuchen. Wenn das nicht möglich ist, dann kommt in bestimmten Fällen auch ein Berater nachhause. In Einzelfällen ist es aber auch so, dass ein Anruf deiner Mutter evtl. ausreichen könnte, damit du einmalig Geld abheben kannst, aber nur wenn ihr beide der Bank bekannt seit. Wenn du mit Sparkonto ein Sparbuch meinst, dann genügt es eh, wenn du der Bank das Sparbuch vorlegst.
Die Sparkassen in den Städten (auch kleinere Städte) haben Samstag-Vormittags geöffnet. Ich weiß nur nicht, ob da die gesamte Belegschaft da ist.
Kommt auf deinen Familienstand an. Als Alleinstehender hast du einen Grundfreibetrag von € 8.004 jährlich. Bis dahin fallen keine Steuern an. Aber Beiträge zu Krankenversicherung. Ansonsten kannst du nach oben hin unbegrenzt verdienen. Es ist allerdings entsprechend zu versteuern und Sozialversicherungsbeiträge sind abzuführen.
Das kommt ganz drauf an, auf was du Wert legst. Wir haben unser Einkommen zum Großteil in unser Eigenheim eingezahlt und wohnen im Alter somit umsonst. Dafür hatten wir in jungen Jahren allerdings nicht viel Geld extra übrig um es zusätzlich in eine Altersvorsorge anzulegen. Auf die gesetzliche Rente sollte man allerdings nicht bauen.
Das kommt ganz darauf an, ob eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, ansonsten zahlt der AG. Ich würde allerdings überlegen, die Fortbildung zu beenden, denn wenn man auf dem neusten Stand ist, hat man auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Möglichkeiten.
Rechtens ist alles, was bei Vertragsabschluss unterzeichnet wurde. Du musst selbst nachsehen, unter welchen Voraussetzungen in deiner Betriebsrente Kürzungen vorgenommen werden dürfen und wann eine volle Summe ausgezahlt wird.
Das kommt ganz darauf an, was du mit deiner Bank vereinbart hast. Ich würde in den Geschäftsbedingungen nachlesen, oder einfach bei deiner Bank nachfragen. Sei doch froh, dass du eine Nachricht bekommen hast. Dann kannst du wenigstens auf die nicht erfolgte Zahlung reagieren und hast keine Mahnung vom Zahlungsempfänger zu erwarten. Ein Mahnverfahren kostet mehr als einmal Porto von der Bank.
Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber es kommt doch ganz drauf an um welche steuerfreien Umsätze es sich handelt.