Kann die Agentur für Arbeit Geld für Führerscheinklasse C/CE zurückfordern?
Folgendes: Ich habe Ende Oktober eine Einstellungszusage von einem Arbeitgeber bekommen, wenn ich Führerschein Klasse C/CE machen sollte. Ich war wirklich motiviert, der Arbeitgeber hat sich auch dafür beim Arbeitsamt eingesetzt das die den bezahlen, obwohl Arbeitsamt sich quergestellt hat, haben die den Führerschein doch bezahlt.
Jetzt wäre ich Mitte Februar auch fertig, aber ich habe vor ein paar Tagen einen Arbeitnehmer von dem besagten Arbeitgeber getroffen, den ich auch von früher kenne. Und habe ihm voll motiviert erzählt das wir bald zusammenarbeiten, daraufhin hat er mir dann Geschichten erzählt von Cholerischen Anfällen und auch davon das mein zukünftiger Chef seine Sekretärin auf das schlimmste zusammengefaltet hätte. Beleidigungen vor dem Personal, obwohl sie wohl schon fluchtartig das Gebäude verlassen hat und er ihr wohl noch hinterher gelaufen ist und sie hätte geheult, er aber immer weitergemacht hätte. Dazu kommen noch andere harte Geschichten, aber die ist bei mir hängen geblieben. Aber das war so mit die härteste Story, aber das war ein Gespräch von einer halben Stunde und das war eine von mindestens 5-7 Storys.
Jetzt bin ich nicht mehr so motiviert da anzufangen, habe jetzt noch andere Bewerbungen geschrieben und auch schon eine neue Zusage bekommen, sogar mit besserem Gehalt und selbe Branche Berufskraftfahrer?
Meine Sorge ist jetzt, das Arbeitamt das Geld zurückfordern könnte, das wären 7500euro. Können die das, oder sind die froh wenn ich damit sowieso ein Job finde? Der Arbeitgeber selber ist mir egal, Hauptsache ich bekomme damit einen korrekten Job nach meinen Wünschen!
Denn damit finde ich überall einen Job?
1 Antwort
Mit der neuen Zusage im Rücken würde ich die Arbeitsagentur in einem persönlichen Gespräch informieren. Wenn die dann Probleme machen, solltest du den ersten Job annehmen, und die cholerischen Anfälle nicht auf dich beziehen sondern so weit wie möglich übersehen. Wenn es dann gar nicht geht, dann kannst du innerhalb der Probezeit kündigen. Und - wie du siehst - sind Berufskraftfahrer gefragt. Die Arbeitsagentur immer mit einbeziehen ist grundsätzlich besser als auf eigene Faust zu handeln. Und schließlich verdankst du der Arbeitsagentur einen Führerschein, den du auch privat nutzen kannst.
Ich habe heute mit der Dame vom Arbeitsamt gesprochen, ich habe ihr nicht das Problem geschildert, habe ihr aber gesagt das ich gestern bei einem Bewerbungsgespräch gewesen bin.
Dann sagte sie das ich ja schon eine Zusage hätte und der Arbeitgeber sich verpflichtet hat und nur deshalb hätten die den bezahlt.
Habe ihr dann gesagt das ich gestern auch eine Zusage bekommen habe und das ich morgen auch ein Vorstellungsgespräch hätte, da sagte sie das ich da hingehen könnte.
Habe ihr gesagt das es auch als Berufskraftfahrer ist und das ich den auch gerne machen würde.
Fand das Gespräch nur leicht widersprüchlich!!!