Einen rechtlichen Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Wenn sich das Abschleppunternehmen darauf einlässt, dann nur aus Kulanz. Ich denke allerdings schon, dass man im Einzalfall darüber verhandeln kann und auch auf das Verständnis des Abschleppunternehmens setzen kann. Aber zustimen muss er sicherlich nicht.
Ich denke, dass es da eigentlich eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben sollte, die eine Rückzahlungsklausel beinhaltet. Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Arbeitgeber so ein Risiko eingehen würde, ohne sich abzusichern. Denn wie du richtig sagst, geht es ihm darum, eine qualifizierte Belegschaft zu haben und nicht darum, einen Angestellten nur zu dessen Vorteil fortzubilden.
Die Frage ist nicht unberechtigt, da die Tiere sehr teuer sind. Aber soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keine Versicherung, die das anbietet. Und wenn doch, dann wären die Beiträge garantiert immens hoch. Denn beispielsweise durch Parasiten kann der Bestand im Teich sehr schnell den Bach runter gehen und damit würden sehr hohe Zahlungen fällig. Ich würde enfach zusehen, die Haltung so zu optimieren, dass sich das Risiko verringert
Man wird sicherlcih nciht direkt das Studentenzimmer gegen die Gefängniszelle eintauschen müssen. Es wird auch keine Bestrafung in dem Sinne geben. Aber die Bank wird Nachzahlungen fordern. Darauf sollte man vorbereitet sein. Also besser jetzt Bescheid geben, anstatt noch länger zu warten.
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