Nach Aussteuerung weiter krankschreiben lassen?
Ich habe hier viel gelesen, bin mir noch sehr unsicher.
Lage: Ich bin ausgesteuert, ungekündigt, bei der Agentur für Arbeit gemeldet, habe die Prüfung des Medizinischen Dienstes hinter mir (Fragebogen/ Schweigerechtsentbindungen, stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung), aber noch keine Zusage für ALG 1 (Bearbeitung läuft). Inzwischen habe ich sogar schon Vermittlungsvorschläge erhalten, aber eben noch keine Leistungszusage.
Meine Fragen:
- Muss ich mich weiter krankschreiben lassen für den Arbeitgeber?
Der VDK meint, das würde Nachteile mit sich bringen - wegen der Blockfrist, die sich ja dann quasi verlängert. Ich solle es einfach laufen lassen und mal sehen, was passiert. Kann die AfA mir wegen einer weiteren Krankschreibung die Leistungen verweigern? Und schicke ich die AU dann auch an die Krankenkasse? Der Arzt rechnet sie ja mit der Krankenkasse ab … Leider eilt es, weil ich am Dienstag einen Arzttermin habe und wissen muss, ob ich mich krankschreiben lassen muss oder nicht - und an wen ich die AU schicken sollte, wenn es erforderlich ist …
2. Falls ich einen neuen Job bekomme, müsste ich mein Arbeitsverhältnis, das ja irgendwie noch besteht, kündigen. Ich habe eine 3-Monate-Kündigungsfrist. Damit stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nicht sofort zur Verfügung. Meine Sachbearbeiterin der AFA meinte, ich soll mich an den VDK wenden, der wiederum meint, es sei Arbeitsrecht … Oder sollte ich besser schon mal im Voraus kündigen (ich will nicht mehr zu meinem Arbeitgeber zurück, er ist ein Teilgrund für meine psychische Erkrankung)?
Es wäre supertoll, wenn ich eine kompetente Aussage bekäme. Es ist alles so widersprüchlich und ich echt verzweifelt. Ich habe Angst, etwas falsch zu machen. Ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen. Dafür schon mal vielen Dank!
1 Antwort
Nach 78-wöchiger Erkrankung wird wohl kein Arbeitgeber mehr auf Einhaltung einer solchen ( 3-monatigen ) Kündigungsfrist bestehen - da sollte ein relativ formloser Aufhebungsvertrag möglich sein.
Insgesamt - entweder bist Du weiterhin krank - sprich stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bzw. kannst die Arbeitsmarktanforderung überhaupt nicht mehr erfüllen oder Du bist "eindeutig" wieder als voll einsatzfähig einzustuffen.
Das ist zu klären - denn bist Du nur beschränkt einsatzfähig, solltest Du über einen Rentenantrag - Erwerbsminderung nachdenken.