Firma für Asbestproben beauftragt.? Kein Sachkundenachweis?
Hallo,
wir haben ein 1961 gebautes Haus und wollten Renovierungen durchführen.
Bevor wir das tun, wollten wir sichergehen, dass kein Asbest im Haus ist. Wir haben eine Firma beauftragt. Der Geschäftsführer kam und entnahm 8 Proben.
Alle 8 Proben ergaben sich als negativ. Die Firma wollte uns nicht mitteilen, welches Labor die Proben untersucht hat. Das hat uns stutzig gemacht.
Wir fragen nun bei der Firma nach, uns einen Sachkundenachweis der asbestprobenentnehmenden Person vorzuzeigen. Um mit Asbest zu arbeiten, benötigt man eine Sachkunde gemäß TRGS 519 bzw. Anhang I GefStoffV.
Die Firma zeigt uns diesen nicht und ignoriert unser Schreiben. Somit sehen wir nicht ein, die Rechnung zu bezahlen.
Die Firma leitet ihre Forderung an eine Rechtsanwältin weiter. Auch dieser teilen wir mit, dass wir den Sachkundenachweis einsehen möchten. Sie antwortet lediglich "die von Ihnen beauftragte Firma bietet Lehrgänge zum Erlangen von Gefahrstoffnachweisen durch.".
Das beweist aber nicht, dass die probenentnehmende Person die Sachkunde gemäß TRGS 519 und Anhang I GefStoffV besitzt.
Dieser Sachkundenachweis muss alle 6 Jahre erneuert werden. Ich vermute, dass die asbestprobenentnehmende Person diesen Sachkundenachweis nicht hat, weshalb sie diesen auch nicht vorzeigen.
Die Rechtsanwältin hat diese Forderung nun ans Mahngericht weitergeleitet.
Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?
Beste Grüße
JS
4 Antworten
Du hast eine Firma beauftragt und es wurde vereinbart, Proben zu entnehmen und auszuwerten. Wenn darüberhinaus keine Vereinbarung erfolgt ist, das Labor zu benennen oder Sachkundenachweise zu erbringen, wurde die Leistung erbracht und ist somit zu vergüten. Ich sehe die Wahrscheinlichkeit als hoch an, dass du vor Gericht unterliegen wirst. Meine Empfehlung wäre daher zu zahlen.
Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?
Selbst einen RA beauftragen und dessen Empfehlungen folgen. Dass die beauftragte Firma bzw. deren verantwortliche Person nicht die nötige Fachkunde besitzt, bedeutet nicht zwingend, dass bereits erledigte Arbeiten nicht zu vergüten sind, das wäre im Einzelfall anhand des konkreten Auftrages zu prüfen.
Dass ein Nicht-Fachbetrieb solche Arbeiten durchführt und sich dann noch vor Gericht traut, ist eigentlich schwer vorstellbar. Sehr dubios wirkt die ganze Sache aber schon. Allerdings frage ich mich, wieso man sich die Nachweise nicht vor der Beauftragung zeigen lässt...
Möchtest du mir mal via PN mitteilen, um welches Unternehmen es sich handelt?
In Bezug auf die rechtliche Auseinandersetzung würde ich weiterhin auf die Vorlage des Sachkundenachweises bestehen. Du kannst auch herausfinden, ob es in deiner Region spezifische Behörden oder Institutionen gibt, die für die Überwachung und Zertifizierung von Fachleuten im Bereich Asbest zuständig sind. Möglicherweise könntest du direkt bei solchen Stellen Informationen anfordern.
Ich würde die Situation nochmals mit der Rechtsanwältin besprechen und klarstellen, dass du nicht die grundsätzliche Ablehnung der Rechnung, sondern vielmehr die Klärung der Qualifikationen der asbestprobenentnehmenden Person wünschst.
Wenn alle Stricke reißen, konsultiere einen Rechtsanwalt, um professionelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Ich gehe davon aus, dass ihr vor Gericht verliert. Woher nimmst du eine Pflicht der Vorlage des Sachkundenachweises nach getaner Arbeit, welche die Nichtzahlung rechtfertigt?
Schau dir die Abwasserrohre an. Die sind höchst wahrscheinlich asbesthaltig in dem BJ. Habe das gerade durch.