Wenn sich die gesundheitliche Situation Ihrer Freundin tatsächlich gebessert hat und sie auch sonst in stabilen Verhältnissen lebt, dann stehen die Chancen nicht schlecht. Denn grundsätzlich besteht die Grundannahme, dass es für das Kindeswohl am besten ist, wenn es mit seinen Eltern zusammenlebt und die elterliche Sorge bei den Eltern liegt.

Da ich davon ausgehe, dass das Sorgerecht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung entzogen wurde, ist es notwendig, bei Gericht die Rückübertragung zu beantragen. Das Gericht wird dann prüfen, ob diesem Antrag entsprochen werden kann. Hierbei is insbesondere wichtig nachzuweisen, dass die Therapie erfolgreich beendet wurde und es das Kindeswohl nicht mehr gefährdet ist.

Sie sollten sich in jedem Fall Unterstützung durch einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt suchen.

...zur Antwort

Wie gut habt ihr denn euer Vermögen zu Beginn der Ehe belegt? Und würdest du sagen Wertzuwachs des Hauses ist höher als der der Wohnung?

Wie hier schon ausgeführt wurde wird im Fall des Zugewinnausgleiches ja "nur" der Zugewinn, also das während der Ehezeit hinzuerworbene Vermögen, ausgeglichen. Wenn also die Wertsteigerung bei den beiden Immobilien relativ gleich ist, ist im Bezug darauf ja nicht wirklich was auszugleichen. Das ist aber natürlich stark davon abhängig, wie die jeweilige Immobilie ausgestaltet ist.

Ich würde dir sonst empfehlen dich einfach mal ausführtlich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und dann schauen, ob dein Mann und du eine notarielle Vereinbarung finden können, zB in dem ihr die Immobilien vom Zugewinn ausschließt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.