Unzulässige Forderung von Coeo Inkasso/Monika Mumm. Was tun?
Hey Leute!
Unsere Familie hat Anfang des Jahres (Januar-Februar 21) einen Brief mit einer Forderung vom Coeo Inkasso-Unternehmen erhalten, welche in dieser Form zu 1.000 % nicht gerechtfertigt war/ist.
Der im Schreiben angesprochene Schuldner trägt zwar denselben Nachnamen wie wir - und ist auch Teil unserer Familie - dennoch ist dieser seit über 15 Jahren nicht mehr an unsrer Adresse als wohnhaft gemeldet.
Diese Tatsachen habe ich Anfang des Jahres in Form einer E-Mail in an das besagte Unternehmen zukommen lassen. Es folgte nur diese automatische E-Mail als Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Emailnachricht. Wir werden Ihre Anliegen prüfen und dann wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Das hier gegenständliche Inkassoverfahren haben wir bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.
Wir dachten uns, damit hätte sich das Thema erledigt - Fehlanzeige!
Denn gestern, den 17.07.21 erhielten wir einen weiteren Brief von der im Betreff erwähnten Rechtsanwältin Monika Mumm. (Auch hier wieder adressiert an das Familienmitglied, das seit über 15 Jahren nicht mehr an unserer Adresse als wohnhaft gemeldet ist.)
Auch hier habe ich sofort den Kontakt per E-Mail * gesucht, um der an uns gesendeten Forderung zu widersprechen, da wir erwiesenermaßen nicht (!) der Schuldner sind.
* Interessanter Fakt am Rande: E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und E-Mai-Adresse auf Frau Mumm´s Internetseite stimmen nicht (!) überein.
Google sagt: info@anwaltskanzlei-mumm.de.
Auf dem Schreiben steht: kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de.
Diese Tatsache ist mir auch nur aufgefallen, weil ich beim Absender meiner E-Mail eine Rückmeldung von meinem E-Mail-Programm erhalten habe, wonach diese E-Mail Adresse "kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de" nicht vorhanden sei und meine Nachricht nicht verschickt werden konnte.
Eine kurze Recherche auf Google ergab, dass Frau Mumm diesbezüglich keine Unbekannte ist, und sie sich auch nicht von falschen Tatsachen und dem Kontakt per E-Mail von ihrem Vorgehen abhalten lässt.
Meine Frage ist nun Folgende: Was kann, bzw. sollte ich tun? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?
Ich danke euch im Voraus für alle helfenden Antworten! :)
2 Antworten
Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?
Wenn es keine Forderung gegen eines der unter dieser Anschrift lebenden Familienangehörigen ist - erst gar nicht mehr reagieren.
Eine Reaktion ist erst dann zwingend erforderlich , wenn ein Mahnbescheid eintrifft - dann muss die dort namentlich benannte Person binnen der vorgeschriebenen 14-tägigen Frist Widerspruch erhaben - bzw. sich auf eine u.U. /evtl. zwischenzeitlich eingetretene Verjährung berufen .... oder man schickt den Bescheid an das Amtsgereicht zurück - mit dem Vermerk - Empfänger unbekannt verzogen.
Grundsätzlich dürfte ihr fremde Briefe gar nicht aufmachen... Habt ihr noch Kontakt zu dem angeschriebenen (angeblichen) Schuldner? Wenn nein, ist die Sache relativ einfach: Alle Briefe, die an diese Person adressiert in eurem Briefkasten landen, schickt ihr ungeöffnet (!) wieder an den Absender zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Das gilt im Zweifelsfall auch für Gerichtspost.
Ich persönlich würde zusätzlich zur Dokumentation immer ein Foto eine Kopie des geschlossenen Umschlags inkl. Vermerk aufbewahren.
Ich sehe keinen weiteren Grund, mit dem Gläubiger oder dessen Beauftragen irgendwie zu korrespondieren. Ihr habt denen den Sachverhalt mitgeteilt, damit ist gut. Jeder weitere Kontakt kann nur schädlich sein,