Gerüstabbau durch andere Firma?
Liebe Community,
Kurz zu unserem Fall: Unser Giebel wurde durch unseren Maler gestrichen, dazu wurde von einer Gerüstbaufirma ein Gerüst aufgestellt, welches durch unseren Maler beauftragt wurde.
Die Abmeldung des Gerüstes nach erfolgten Arbeiten ist inzwischen 4 Wochen her.
Trotz mehrmaliger Aufforderung wird das Gerüst nicht abgebaut.
Wir haben nun dem Maler schriftlich mitgeteilt, dass wir die Rechnung nicht begleichen, solange das Gerüst bei uns steht und er - als Nebenpflicht seines Vertrages - die Baustelle auf unserem Grundstück nicht geräumt hat. Selbstverständlich muss dies der Gerüstbauer machen, aber mit dem haben wir ja keinen Vertrag.
Die Frist von zwei Wochen läuft bis zum 07.08.23. Wir erwägen, das Gerüst von einer anderen Firma abbauen zu lassen und den Rechnungsbetrag von der Rechnung des Malers abzuziehen. Immerhin betragen die Gerüstkosten 1800 Euro.
Wäre das Vorgehen legitim oder können wir das praktisch und finanziell nicht machen?
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Schreiben Sie dem Maler und fordern Sie Ihn unter Fristsetzung zum Abbau des Gerüst und zur Räumung der Baustelle auf (Frist von 14 Tagen). Das Schreiben sollte nachweisbar sein (Telefax, Einwurf-Einschreiben). Begründen Sie Ihren Anspruch als Nebenpflicht aus dem bestehenden Vertrag sowie aus § 1004 BGB.
Kündigen Sie an, bei Nichteinhaltung der Frist die Baustelle räumen zu lassen und die Kosten der Bauunternehmung in Rechnung zu stellen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 286 BGB, wonach ein sich im Verzug befindender Schuldner sämtliche Kosten zu tragen hat, die mit der Herstellung der geschuldeten Leistung bzw. des geschuldeten Zustandes verbunden sind.
Drohen Sie darüber hinaus mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Dokumentieren Sie vorsorglich noch den Zustand der Baustelle vor der Räumung hinreichend (Fotos, schriftliches Protokoll, Zeugen).
https://www.frag-einen-anwalt.de/Streit-mit-Baufirma-Geruest-wird-nicht-abgebaut--f302698.html?amphtml=1
PS
Wenn das Gerüst steht , das ganze Haus streichen , nicht nur den Giebel .
Wenn schon , denn schon bei dem Aufwand
Eigentlich sollte man bei einem so aufwendigem Gerüst auch gleich das Dach sanieren
Danke für die Antwort, genau das haben wie bereits getan.
Da das Gerüst unser tägliches Leben sehr einschränkt, insbesondere mit Kindern würden wie gerne wissen , ob es rechtlich haltbar wäre, das Gerüst von einer anderen Firma abbauen zu lassen.
Wir haben nur den Giebel gestrichen, weil dies ein Versicherungsfall unseres Dachdeckers war. Aber nach 3 Gerüsten in einem Jahr reichts auch mal.
Ich habe vergleichbares selber erlebt. Gerüstbauer warten mit dem Abbau bis sie einen neuen Auftrag in der Nähe haben.
Deine Vorgehensweise ist genau richtig. Auch ich hatte angedroht, das Gerüst durch eine andere Firma abbauen und in Verwahrung nehmen zu lassen. Das hat dann Schwung in die Sache gebracht.