Bedarfsgemeinschaft auf Probe?
Guten Tag,
ich lebe mit meiner Partnerin die ALG II bezieht und ich arbeite. Wir leben seit 2 Monaten zusammen und ihr Geld wird ihr gekürzt das ich arbeite und genug verdiene.
Jetzt wurde mir gesagt das wir auch Bedarfsgemeinschaft auf Probe machen könnten für ein Jahr und davon hatte uns das Amt nichts gesagt.
Geht das noch nachträglich da wir schon 2 Monate zusammenleben es würde uns natürlich sehr helfen wenn es gehen würde.
1 Antwort
Wir leben seit 2 Monaten zusammen und ihr Geld wird ihr gekürzt das ich arbeite und genug verdiene.
Dann widersprecht dem Bescheid, denn Ihr dürft ein Jahr auf Probe zusammenleben, soweit ihr keine gemeinsamen Kinder habt.
Ja aber uns wurde über eine Bedarfgemeinschaft auf Probe auch nichts gesagt. Hätte ich nicht mit jemanden darüber gesprochen dann würde ich das bis jetzt nicht wissen. Und alut Internet ist das Amt dazu verpflichtet es den Antragstellern zu sagen und dies wurde nicht getan.
Ja, ich habe auch nicht gesagt, dass Ihr das hinnehmen sollt.
Aber man sollte vielleicht im Widerspruch darauf hinweisen, dass man falsche Informationen erhalten hat bzw. man hat vielleicht einfach die Formulare ausgefüllt, die einem zugeschickt wurden und wurde nicht informiert.
Also ich würde jedenfalls schon überlegen, was ich schreibe, wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist.
Es werden ja eigentlich schon auch Informationsschreiben mit verschickt. Zum Beispiel dieses hier.
Wenn Ihr das bekommen habt, aber nicht gelesen, ...
Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist (1 Monat ab Zugang des Bescheides)?
Ausserdem: Wer legt Widerspruch ein, der Bescheidempfänger vermutlich?