Wer zahlt die Rechnung zur Reparatur vom Waschmaschinenanschluss?
Mein Partner und ich sind ganz frisch in eine neue Wohnung gezogen. Etwa eine Woche nach Einzug wurde unsere Waschmaschine geliefert. Dann die böse Überraschung: das Gerät konnte nicht angeschlossen werden - der Wasserzähler war fehlerhaft am Anschluss angebracht worden. Zunächst meinte die Vermieterin, sie würde sich darum kümmern, hat es aber "vergessen". Wir haben dann mit dem Einverständnis der Vermieterin eine Firma beauftragt. Jetzt sollen wir die Rechnung zahlen. Dass das bei Kleinreparaturen der Fall ist, wissen wir, aber auch wenn der Mangel bei Einzug schon da war?
2 Antworten
wenn die Beauftragung der Firma in Absprache mit der VM geschehen ist, frage ich mich warum du hier noch fragst, gebe die Rechnung an die VM weiter oder bezahl sie und verrechne es mit der Miete.
ihr seid nicht für Mängel verantwortlich die bei Einzug bestanden haben.
Ich hoffe aber für euch das ihr das beweisen könnt, und auch die Zustimmung zur Beauftragung der Firma der VM beweisen könnt.
Sorry - aber Du hast als Mieter m.W.n. keinen Anspruch auf einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung auf Kosten der Vermietung.
Ich vermute mal, dass ein Waschkeller vorhanden ist, wo auch Deine Vormieter bis dato ihre Wäsche gewaschen haben.
Die Wohnung muss so ausgestattet sein, dass die üblichen Elektrogeräte betrieben werden können. Auf einen Waschmaschinenanschluss hat ein Mieter keinen Anspruch.