Ablehnung rückwirkender Betriebskostenabrechnung durch Jobcenter?
Ich habe 2015 Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen. Ab 01.07.2016 habe ich keine mehr beantragt. Im August 2016 kam die Abrechnung der Betreibskosten von 2015. Heute hab ich die Antwort erhalten, dass das Jobcenter nicht mehr zahlt, da ich zum Forderungsdatum keine Bezüge mehr erhalten habe???? Ist das okay so schließlich handelt es sich ja bei den Forderungen um einen Zeitraum in dem ich Leistungen bezogen habe???
3 Antworten
Hallo,
die Bezeichnung " Forderung " bezieht sich auf den Zeitpunkt deiner Antragstellung der Betriebskosten Erstattung beim Jobcenter !
Zu diesem Zeitpunkt warst du aber kein Leistungsbezieher mehr !
Somit alles korrekt !
Hilfe zum Lebensunterhalt ist ja eine Not-Hilfe für diejenigen, die aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt / Existenzminimum nicht bestreiten können. - Bekommen sie in dieser Zeit eine Betriebskostenabrechnung, werden Nachzahlung oder Guthaben vom Grundsicherungsamt entsprechend übernommen.
Nun benötigst Du diese Not-Hilfe nicht mehr, und das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung ist Deine Sache: Nachzahlung zahlt Du nach, Guthaben streichst Du ein und freust Dich.
"Hilfe zum Lebensunterhalt" - die benötigst Du doch jetzt nicht mehr.