Ablehnung rückwirkender Betriebskostenabrechnung durch Jobcenter?

3 Antworten

Hallo,

die Bezeichnung " Forderung " bezieht sich auf den Zeitpunkt deiner Antragstellung der Betriebskosten Erstattung beim Jobcenter ! 

Zu diesem Zeitpunkt warst du aber kein Leistungsbezieher mehr ! 

Somit alles korrekt ! 

Hilfe zum Lebensunterhalt ist ja eine Not-Hilfe für diejenigen, die aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt / Existenzminimum nicht bestreiten können. - Bekommen sie in dieser Zeit eine Betriebskostenabrechnung, werden Nachzahlung oder Guthaben vom Grundsicherungsamt entsprechend übernommen.

Nun benötigst Du diese Not-Hilfe nicht mehr, und das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung ist Deine Sache: Nachzahlung zahlt Du nach, Guthaben streichst Du ein und freust Dich.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" - die benötigst Du doch jetzt nicht mehr.