Falsche Angaben vom Vermieter beim Amt, was passiert?

3 Antworten

habe ich herausgefunden das meine Vermieter falsche Angaben zu den Quadratmetern meiner Wohnung gemacht haben

dann wäre die Kernfrage folgende ..... um wieviel Quadratmeter weicht die Größe der Wohnung nachweislich von der vertraglich zugesucherten Größe ab. Wobei im Falle eines vorhandenen Balkons zu berücksichtigen ist, dass diese Fläche anteilig zur Wohnfläche hinzuzurechnen ist.

Bis zu 10% gelten als "zulässig".

Klar. Am Besten machst Du die Drohung/Erpressung schriftlich.

" Ich bin fristlos zum 1.8. ausgezogen. Ich habe aber keine Kündigungsfrist einzuhalten, da im Mietvertrag ja nur 50 qm stehen. Es sind aber 55 qm. Diesen Betrug Ihrerseits werde ich niemandem melden, wenn Sie meine Kündigung fristlos akzeptieren und mir die Kaution umgehend zurückzahlen."

Soll man da lachen oder weinen?


XMM2320X 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 15:35

? 😂 danke für nichts. Ich bin übrigens noch nicht ausgezogen. 1 Monat Zeit ist genügend für Betrüger 😉

Andri123  02.08.2024, 15:37
@XMM2320X

Deinen grundlegenden Gedanken habe ich offenbar verstanden. Gerne für nichts.

Die tatsächliche Wohnungsgröße darf bis zu 10% von den im Mietvertrag angegebenen qm abweichen.

Eine Fristlose Kündigung muß begründet werden, die Wohnungsgröße ist kein Grund, er währe ein Grund zur Anpassung der Miete und ggf auch zur Rückzahlung zuviel gezahlter Miete, sofern die Miete dann über dem Mietspiegel liegt, wobei die Miete bei Neuanmietung 10% drüber liegen darf. Das währe also zu prüfen.

Ergo, deine Fristlose Kündigung wandelt sich Automatisch in eine Fristgerechte (3 Monate) um und du mußt zahlen.

Für die Kaution hat der VM 6 Monate nach Auszug Zeit, wobei er einen Teil für die Nebenkostenabrechnung nächstes Jahr einbehalten kann.