Fahrerflucht in der Probezeit, Außenspiegel angekratzt?

5 Antworten

Dass solche minimalen Berührungen nicht auffallen, ist durchaus plausibel und entspricht der Lebenspraxis. § 142 StGB setzt aber zwingend Vorsatz voraus. Wenn du vom Unfall glaubhaft nichts mitbekommen hast, kann bereits denklogisch keine vorsätzlich VU-Flucht vorliegen. Außerdem setzt die Rechtsprechung meines bescheidenen Wissens nach eine gewisse Erheblichkeitshürde an die Anwendbarkeit des § 142 StGB. Ob die hier erreicht wäre, ist fraglich. Wäre aber zu prüfen und obläge im Zweifelsfall erst mal dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwalt.

Der VU-S alleine ist lediglich eine OWI und wird mit einem Verwarnungsgeld i.H.v. 35 € geahndet (TBNR 101124, 1.4 BKat), ohne Probezeitrelevanz.

Ich würde mir daher erst mal nicht allzu viel Sorgen machen, die Situation bei einer mündlichen oder schriftlichen Anhörung so schildern, wie sie war (VU nicht mitbekommen) und den Sachschaden zwecks Regulierung deiner KFZ-Haftpflicht melden.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Dealdavid 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 18:41

Also soll ich mich dazu äußern? darum werde ich auch gebeten im Schreiben.Ebenfalls wird gefragt ob ich einen Zusammenstoß wahrnehmen konnte

Answer123  23.08.2021, 18:48
@Dealdavid

Wenn du dich nicht äußerst, wird nach Aktenlage entschieden. Dann ist durchaus möglich, dass die StA von einem bemerken deinerseits ausgeht.

Nicht zu detailliert, nur ganz grob den Ablauf darstellen und mitteilen, dass du nichts bemerkt hast und den Schaden unverzüglich deiner Versicherung melden wirst.

Dealdavid 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 22:06
@Answer123

also da steht wort wörtlich: bitte machen sie Angaben zum Unfallhergang. Konnten sie einen Zusammenstoß wahrnehmen

ich hab das Gefühl wenn ich da mein Tagesablauf hinschreibe denken die ich bin erst recht geflohen weil ich ja dann quasi irgendwie zugebe was mitbekommen zu haben. Es wird ja nach dem Unfallhergang gefragt ich weiß absolut nichts davon sonst wär ich ja auch angehalten.

Dealdavid 
Beitragsersteller
 23.08.2021, 22:12
@Answer123

und was soll ich der Versicherung melden wenn ich keinen Kontakt/Kennzeichen oder sonstiges von dem ,,Geschädigten“ habe?

Answer123  23.08.2021, 22:33
@Dealdavid

Dann schreib das so hin.

Ich bin am auf dem Weg nach XY über die "A-Straße" gefahren. Einen Unfall oder eine anderweitige Berührung mit einem anderen Fahrzeug oder einem Gegenstand habe ich nicht bemerkt. Davon dass ich einen Unfall verursacht haben soll, habe ich erst am Abend / darauffolgenden Morgen durch die Polizeibeamten erfahren. Meine KFZ-Haftpflichtversicherung werde ich unverzüglich über den Vorfall in Kenntnis setzen. Bitte teilen Sie mir doch das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs sowie die Halterdaten mit, damit ich diese an meine Versicherung weiterleiten kann.

Deiner Versicherung schilderst du den Sachverhalt mit gleichen Wortlaut und verweist auf das AZ der Staatsanwaltschaft oder die Tagebuchnummer der Polizei. Sollte dir nichts dergleichen bekannt sein, rufst du bitte bei dem in dem Schreiben genannten Ansprechpartner an. Nichts weiter zur Sache sagen, nur nach dem Aktenzeichen oder der Tagebuchnummer fragen. Wenn der Beamte aktiv nachfragt, sagst du einfach nur, dass du den schriftlichen Anhörungsbogen schon schon ausgefüllt hast und die Tage abschickst. Das wird denen reichen.

Kleiner Hinweis zur Sicherheit: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung.


Answer123  22.08.2021, 23:00

Nur, wenn dem FS Vorsatz anzulasten ist. Das wage ich doch zu bezweifeln. Ohne Vorsatz keine Unfallflucht, ohne Unfallflucht keine Straftat, ohne Straftat kein A-Verstoß. Die OWI für den VU selbst kostest nur 35 €.

Wenn Du schlau bist, ab zum Anwalt, auch wenn der was kostet.

Oder ist Dir dein Führerschein nicht wichtig?


Answer123  22.08.2021, 23:02

Dazu sehe ich hier noch keine wirkliche Notwenigkeit. Wenn die Schilderung des FS zutreffend ist (davon müssen wir erst mal ausgehen, auf dieser Basis beantworten wir ja die Frage), wird das Verfahren auch ohne Tätigkeit eines Anwalts eingestellt. Vermutlich sogar nach § 170 Abs. 2, ansonsten nach § 153 StPO.

Hallo mir ist fast das gleiche passiert wie bei dr

kannst du mr bitte sagen was auf dich zugekommen ist

Ehrlicher weise ist mir während der Fahrt nichts aufgefallen

Das kannste deinem Friseur erzählen...


Gaenseliesel  22.08.2021, 18:28

warum so bissig ? Ähnliches ist mir auch schon passiert.

Ich wurde von diesem Vorwurf völlig überrascht und konnte den Vorfall weder abstreiten, noch bestätigen - es hätte allerdings auch sein können, denn ich war an dem besagten Vormittag an dem angegebenen Ort des Geschehens. 🤷

Aussage bei der Polizei verweigert, der Rechtschutzversicherung gemeldet....... Verfahren wurde nach einigen Wochen aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Gegenseite eingestellt ‼️

Meine Anwältin erzählte mir sogar einen von ihr eigens erlebten gleichen Vorfall wie vom Fragesteller berichtet. Sie hatte ihr Auto Radio eingeschaltet und dadurch von einem Streifer der Außenspiegel mit dem nebenstehenden Kfz gar nichts bemerkt......Anzeige Fahrerflucht ‼️

" es gibt NICHTS, was es nicht DOCH geben kann "

Answer123  22.08.2021, 23:08
@Gaenseliesel

Ich kann Gaenseliesel nur zustimmen: Wir haben in der Firma regelmäßig solche Fälle (eigener LKW-Fuhrpark), aktuell auch gerade wieder. Die werden in 99,9 % der Fälle sang- und klanglos eingestellt. Der nötige Vorsatz ist in der Regel nicht nachweisbar bzw. meist mangels Bemerken des Fahrzeugführers offenbar unplausibel. Und ein fahrlässiges unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nun mal nicht strafbar, ebenso wenig wie die fahrlässige Sachbeschädigung.